Nebenkosten im mehrparteienhaus

hallo,

angenommen Käufer Y überlegt sich eine Eigentumswohnung in einem 10 familienhaus zu kaufen.Aber Mister K ratet ihm davon ab mit der begründung in seinem mehrfamilienhaus gibt es das problem das einige nicht die nebenkosten zahlen können.nachdem er sich informiert hat müssen die ausstehenden nebenkosten wo nicht bezahlt worden sind einegzahlt werden sonst würden strom und wasser abgestellt werden.Darauf hin hat Mister K die nebenkosten für seine mitbewohner im Mehrparteienhaus bezahlt.Nun ist Käufer Y verunsichert,ob sowas überhaupt möglich ist das mann die kosten der anderen auch übernehmen muss,auch wenn mann das geld evtl. später zurückbekommt wie auch immer.

Ja, das ist möglich. Die Eigentümergemeinschaft haftet für die Kosten der Immobilie gesamtschuldnerisch, d.h. (im Extremfall) wenn sich 9 weigern zu zahlen, muß der 10. alles berappen. Es entsteht dann zwar ein zivilrechtlicher Anspruch gegen den/die Nichtzahler, aber ob der durchsetzbar ist ?

Wenn also in einem Haus bestimmte Miteigentümer nicht gezahlt haben, muß man sich darauf einstellen auch in Zukunft deren Anteil mitzubezahlen oder von dem Objekt die Finger lassen. Ich empfehle letzteres.

Hallo,

ich hafte dann wirklich für die Wasser- und Stromkosten in der Privatwohnung des Anderen?

Oder gilt das nur für gemeinschaftliche Kosten wie z.Bsp. Müll und Strom in Gemeinschaftsanlagen?

Gruss
T.

Hallo,

ich hafte dann wirklich für die Wasser- und Stromkosten in der
Privatwohnung des Anderen?

Oder gilt das nur für gemeinschaftliche Kosten wie z.Bsp. Müll
und Strom in Gemeinschaftsanlagen?

Natürlich nur für die Gemeinschaftskosten. Beim Wasser hängt es davon ab, wie das bei Euch abgerechnet wird. Wenn eine Hausgemeinschaft insgesamt Kunde beim Wasserversorger ist und die Kosten per Kopfzahl umgelegt werden, sind auch die Wasserkosten von der Hausgemeinschaft zu tragen.

Kann mann denn sich gar nicht dagegen wehren die gemeinschaftskosten der anderen zu zahlen oder sich dagegen absichern?