Hallo zusammen,
vielen Dank fürs Lesen der Frage.
Wenn Person A ein Geschäft gründet und einen Geschäftsnamen wählen will, z.B.
„Verfärbtes“ (Beispiel), diese Person A sich auch so als Mitglied bei einem Auktionshaus anmeldet, die Homepage(gewerblich) mit diesem Unternehmensnamen führt etc.
Wie schaut die Rechtslage aus, wenn dieses Adjektiv „Verfärbtes“ (Beispiel) mit in einem Namen für ein Spiel (was zum Beispiel „Verfärbtes Land“ oder ähnlich heissen würde) das es auf dem Markt gibt oder in einem Buch bzw. Buchtitel enthalten ist (zum Beispiel „Verfärbtes Gold oder ähnlich“ oder es in Gedichten oder sonstigen Texten (als Adjektiv) schon mal vorkam, vielleicht auch in einer Artikelbeschreibung bei einem Online- Auktionshaus schon mal verwendet wurde. Verletzt man dann Rechte?
Liebe Grüße
guten tag,
urheberrechte verletzen sie immer grundsätzlich dann wenn mit dem enstprechenden titel oder der marke finanzielle einkünfte erbracht werden ohne das der urheber seinen anteil daran gekommt. wenn sie mit diesem namen also kein geld verdienen wollen dann verstoßen sie im allgemeinen nicht gegen urheberrechte. im zweifel sollten sie aber stets den urheber um erlaubnis fragen oder sie informieren sich im urhebergesetz. bei einigen namen oder marken ist eine teilweise nutzung durchaus gestattet. das urheberrecht grenzt solche möglichkeiten jedoch stark ein.
mit besten grüßen,
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Hallo,
hier sollte ein Markenrechtsproblem zu suchen sein. Nach dem MarkenG ist es nicht gestattet zu beruflichen Zwecken Marken zu nutzen, die
a) identisch sind
b) ähnlich sind und ähnliche Waren „markieren“
c) andere Marken ausnutzen
Insoweit sollte eine Recherche in den Registern von DPMA und HABM erfolgen. Ggf. findet sich der/ein Markeninhaber und wenn seine Warengruppe für die die Marke angemeldet ist ähnlich/identisch ist, sollte man sich mit dem Markeninhaber in Verbindung setzen BEVOR man mit der eigenen Marke tätig wird.
Links:
http://www.dpma.de/suche/markendatenbanken.html
http://oami.eu.int/de/office/diff/default.htm
Mfg vom
showbee