Schwarzarbeit?

Ich bin mir nicht sicher ob ich jetzt in der richtigen Rubrik bin, aber ich probier es mal:

Person A benötigt für sein Haus einen komplett neuen Dachstuhl.
Der Nachbar von Person A ist Zimmermeister.
Darf der Nachbar den Dachstuhl unentgeltlich neu errichten, oder zählt das dann als Schwarzarbeit?

Was gemeinhin als Schwarzarbeit bezeichnet wird umfaßt ja 2 Fälle. Entweder macht jemand eine Arbeit gegen Bezahlung, die er nicht ausüben dürfte (zB Ausländer ohne Arbeitserlaubnis) oder es wird eine entgeltliche Arbeit ausgeführt, jedoch werden die dafür abzuführenden Steuern nicht entrichtet.
Der 1. Fall dürfte hier nicht zutreffen, der 2. Fall auch nicht, sofern keine Bezahlung erfolgen soll. Aber Vorsicht: die Bezahlung muß nicht ausdrücklich vereinbart sein. Konstellationen wie: Ich baue dir kostenlos das Dach, dafür schenkst du mir anlaßunabhängig 20000 Euro sind als Umgehung bekannt.

Da die Arbeiten der Nachbar ausführt werden keine Gelder fließen. Doch wie macht man das glaubwürdig? Schließlich geht man immer von Schwarzarbeit aus wenn für eine Dienstleistung keine Rechnung vorliegt.

Hallo,

ich sehe dise Problematik so nicht.
Denn es ist nicht deine Aufgabe nachzuweisen, dass es KEINE Schwarzarbeit ist, sondern die Aufgabe der Ermittler zu beweisen, dass es welche ist.

Gruss Ivo

Man kann es als „Nachbarschaftshilfe“ auffassen. dies ist keine Schwarzarbeit. Der Bauherr ist jedoch für die Versicherung aller auf der Baustelle arbeitenden Personen zuständig, notwendige Meldung an die zuständige Berufgenossenschaft nicht vergessen.

Gruß
Mike
.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]