Ich habe gleich nach dem Tod meines Großvaters einen Notar aufgesucht, um herauszufinden, ob ich (Vater verstorben) überhaupt etwas erbe, oder ob er mich enterbt hat.
Werden diese Notarkosten auch von der Erbmasse abgezogen oder muß ich diesen Teil alleine tragen?
gleich nach dem Tod meines Großvaters einen Notar
aufgesucht, um herauszufinden, ob ich (Vater verstorben)
überhaupt etwas erbe, oder ob er mich enterbt hat.
vermag ich überhaupt nicht zu kommentieren.
Werden diese Notarkosten auch von der Erbmasse abgezogen oder
muß ich diesen Teil alleine tragen?
Das ist ja nun die absolute Härte! Erben: Klar (selbstverständlich nur das Vermögen) aber für die Notarkosten soll die - evtl. überhaupt nicht vorhandene - Erbmasse herhalten.
Da fällt mir durchaus einiges ein, das werde ich hier aber sicherlich nicht preisgeben…