Mutterschutzgesetz?

Ich würde geren wissen, ob es Möglichkeiten gibt als Arbeitnehmer das Gesetz „außer Kraft“ zu setzen. In meinem Fall würde es in einer Schwangerschaft bedeuten, daß ich weder Wochenend- noch Spätdienste machen dürfte. (Wegen Nachtarbeit nach 20:00 Uhr). Könnte ich als Arbeitnehmer freiwillig sagen, ich mach es trotzdem? Wäre in meinem Interesse, vor allem da der Dienst nur bis 21:00 Uhr geht, sprich es sich nur um eine Stunde handelt. Gibt es da etwas?

Danke
Frauke

Willst Du nicht bei mir anfangen?
Hi Frauke,

nein, es geht NICHT !

A) Kann sich nicht einmal eine Arbeitnehmerin freiwillig über die geltenden Gesetze hinwegsetzen!
B) Der Staat hat diese in der weisen Voraussicht in die Welt gesetzt, daß er die durch Gesetz zu schützenden (ungeborenen) Zwerge durchaus braucht, nämlich für die künftigen Renten.

Du sagt „Schwachsinn“?! Sicher! Ändern können wir es aber trotzdem nicht.

Im übrigen gelten diese Gesetze auch für selbständige Damen (obwohl sich kaum eine daran hält).

Viele Grüße

Tessa

Warum denn so etwas?
Wenn eine werdende Mutter wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten kann, dann steht ihr (grob gesagt) nach § 11 MuSchG das bisherige Arbeitsentgelt weiter zu, auch wenn sie nicht arbeitet. Warum also solchen Zauber mit „Außerkraftsetzen“ des Gesetzes machen?

Django

Hi Tessa,

Im übrigen gelten diese Gesetze auch für selbständige Damen
(obwohl sich kaum eine daran hält).

Nein das MuSchG gilt nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (§ 1).

… ansonsten hätte ich dann gerne beim 3. Mutterschaftsgeld von der KK und nen Zuschuß zum MuschG vom Finanzamt *g*

Nix für ungut

MfG
Undine

Hallo,

es geht mir nicht darum, daß ich nicht arbeiten kann (gesundheitlich), sondern, daß der Spätdienst für mich besser zu organisieren ist (ich habe bereits ein Kind). Aber, leider gibt es wohl keine Möglichkeit.

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