Hi Rechtsexperten,
wir hatten am Samstag in unserer Straße ein Straßenfest. Die hierfür erforderlichen Genehmingungen (Sondernutzungserlaubnis und Sperrgenehmigung) hatte ich beantragt.
In der Sondernutzungserlaubnis stehen u.a. folgende Passagen:
„Es sind so wirksame Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, dass weder Personen gefährdet noch Sachen beschädigt werden können“
„Der Erlaubnisnehmer haftet für sämtliche aus dieser Erlaubnis resultierenden Schäden an städtischem Eigentum“
und „Bei Beendigung der Veranstaltung hat der Erlaubnisnehmer dafür Sorge zu tragen, dass das Veranstaltungsgelände gesäubert und in dem vorher ordnungsgemäßen Zustand verlassen wird.“
Das sind die Teile, die sich auf Haftungsfragen beziehen.
Nun hatten wir eine Hüpfburg für die Kinder ausgeliehen. Die Hüpfburg war vom RWE, das Ausleihen war kostenlos. Der Nachbar, der sie abgeholt hat, musste nur irgendwas unterschreiben, dass wir für Schäden an der Hüpfburg haften.
Am Abend, als ich gerade meinen Sohn ins Bett brachte, somit in diesem Moment nicht am Straßenfest teilnahm, wurde die Luft aus der Hüpfburg herausgelassen. Eins oder mehrere Kinder gingen währenddessen auf die Hüpfburg. Diese (größeren) Kinder waren schon tagsüber immer wieder an den Außenwänden der Hü. hochgesprungen und schon oft (!) von uns Erwachsenen ermahnt worden, dies nicht zu tun. Während nun die Luft aus der Hü. gelassen wurde, sprang ein Junge (11 oder 12 Jahre) wieder an der Außenwand hoch oder wollte es tun. Sein Vater (!) stand dabei und sagte ihm, dass er es nicht tun solle. Er tat es trotzdem, die Wand gab nach, weil nur noch so wenig Luft drin war, und der Junge stürzte aus der Hü. und zog sich an beiden Ellbogen komplizierte Splitterbrüche zu.
Nun meine Frage: kann ich als Erlaubnisnehmer in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden, obwohl ich weder die Hüpfburg ausgeliehen habe noch bei dem Unfall anwesend war, und der Vater des Kindes daneben stand?
Gruß,
Delia