Autounfall auf Vorfahrtsstrasse

Hallo Experten und Expertinnen :wink:

folgender Sachverhalt:

Angenommen ein PKW kommt an einer Einmündung zu einer Vorfahrtsstrasse infolge Schneeglätte nicht rechtzeitig zu halten und steht mit dem vorderen Teil des Fahrzeuges in der Vorfahrtsstrasse.

Weiterhin wird angenommen ein weiterer PKW kommt auf der Vorfahrtsstrasse entlang und kann aufgrund der Schneeglätte dem ersten PKW nicht mehr ausweichen, es entsteht Blechschaden.

Wer trägt nun die Schuld oder sind gar beide Parteien teilweise Schuld?

Danke für Antworten! Gruß Oudeb!

Der, der in die Vorfahrtstraße hineingefahren ist. Wer sonst ?

Hallo,
wer da Schuld hat und wieviel, entscheidet der Richter.
Klar hat der eine dem anderen den Weg blockiert. Aber niemand weiß, ob dieser nicht auch zu schnell gefahren ist und dadurch zumindest eine Teilschuld hat.
Gruß
Axel (ianal)

Hallo.

*IANAL* und auch kein „Versicherungsspezialist“, aber ich denke schon, dass der Schaden in irgendeiner Form geteilt werden wird.

Begründung : A ist mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren, so dass er über die Haltelinie (tatsächlich vorhanden oder gedacht) hinausrutschte. Man hat aber seine Geschwindigkeit so zu wählen, dass einem das nicht passiert. B hat genau den gleichen Bock geschossen - er war so schnell, dass er nicht mehr vor einem stehenden Hindernis anhalten konnte.

Ob das dann eine 50/50-Teilung wird oder es zu einer anderen Gewichtung kommt, vermag ich nicht zu sagen (vor Gericht und auf hoher See …), tippe aber, dass A zwei und B ein Drittel der Schuld tragen muss. Dieser Tip, weil ursächlich für den Unfall das erste Fehlverhalten war, wenn auch nicht allein auslösend.

Gruß Eillicht zu Vensre

Mahlzeit!

B hat genau den
gleichen Bock geschossen - er war so schnell, dass er nicht
mehr vor einem stehenden Hindernis anhalten konnte.

Woher weißt du das?
Das Auto aus der Nebenstrasse kann auch genau vor B auf die
Straße gerutscht sein.

Der Orginalposter hat nichts dazu geschrieben, daher ist alles
offen und möglich.

Gruß
Stefan

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Hi
den Witterungsbedingungen angepasst fahren sollten beide, in sofern könnte beide eine Schuld treffen, aber vorfahrtsregelung wird nicht aufgehoben durchs wetter, daher vermutlich der Löwenanteil beim in die Vorfahrtsstrasse reingerutschten…
HH

Mahlzeit!

Desgleichen.

Woher weißt du das?

Ich weiß natürlich nur das, was im Ursprungsposting steht, nämloch „[…] und steht mit dem vorderen Teil des Fahrzeuges in der Vorfahrtsstrasse […]“.

Das Auto aus der Nebenstrasse kann auch genau vor B auf die
Straße gerutscht sein.

Es kann auch jemand einen toten Geier auf B seine Windschutzscheibe geschmissen haben, so dass B nix mehr sah. Da wir beide nicht dabei waren, werden wir es wohl nicht mit letzter Sicherheit erfahren …

Der Orginalposter hat nichts dazu geschrieben […]

außer siehe oben. Mehr, als eine Einschätzung mitzuteilen, habe ich sowieso nicht verbrochen, weshalb ich nicht so richtig einsehen will, dass eine Notwendizität für eine Rechtfertigung derselben bestehen soll.

Gruß Eillicht zu Vensre

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Wer sonst ?

Der andere natürlich, weil er so zu fahren hat, dass er Hindernissen ausweichen oder vor ihnen stehen bleiben kann.

(Das?) Eillicht liegt richtig, es wird auf eine Quote hinauslaufen. Wie die in einem realen Fall aussähe, weiß außer dem bearbeitenden Richter nur Gott allein.

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Hallo nochmal & Danke für die Antworten :smile:

zum Sachverhalt wird weiterhin angenommen:

Derjenige, der aus der Einmündung in die Vorfahrtsstrasse hineingefahren ist, bekennt sich sofort und noch am Unfallort zu seiner Schuld und ruft gleich seine Versicherung an um den Schaden zu melden und Personalien aufzunehmen. Da sich beide einig sind wird auch keine Polizei gerufen.

Nun nehmen wir mal an, derjenigen der auf der Vorfahrtsstrasse daherkam, ist damit einverstanden, bekommt paar Tage später einen Anhörungsbogen der Versicherung des Unfallgegners und wird darin auch gefragt wer denn Schuld sei. Diese Frage wird mit „der Unfallgegner“ beantwortet. Sehr wahrscheinlich bekommt der Gegner auch so einen Anhörungsbogen seiner Versicherung in dem er den Unfall so schildert dass er nicht Schuld sei, was würde in so einem Fall passieren?

Sehr wahrscheinlich
bekommt der Gegner auch so einen Anhörungsbogen seiner
Versicherung in dem er den Unfall so schildert dass er nicht
Schuld sei, was würde in so einem Fall passieren?

Der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung könnte dann trotzdem (ganz oder teilweise) regulieren, auch gegen den Willen des VN (also des Unfallgegners).
Tut er dies nicht und will der Vorfahrtsstraßenfahrer seine Ansprüche dennoch weiterverfolgen, sollte er (was er sowieso schon längst hätte tun sollen) zum Anwalt gehen und den Rest einklagen lassen.

Ciao, Wotan

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Hallo!

B hat genau den
gleichen Bock geschossen - er war so schnell, dass er nicht
mehr vor einem stehenden Hindernis anhalten konnte.

Dass er nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte sagt überhaupt nichts aus. Es ist gar nicht möglich (und gesetzlich auch nicht erforderlich) nur so langsam zu fahren, dass man vor jedem Hindernis anhalten kann, da dürfte keiner fahren. Die Grundregel lautet, dass man nur so schnell fahren darf, dass man innerhalb der Sichtstrecke anhalten kann. „Springt“ einem jemand in die Sicht , ohne dass dies vorhersehbar ist, war die Geschwindigkeit trotz Unfall nicht überhöht.

Die Frage wird sein, ob A dem B in die Sicht gefahren ist bzw. dies dem B vorher erkenn bar war, oder nicht.

Gruß
Tom

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