Ich hatte einen Zusammenstoß mit einem Geisterfahrer
(angetrunken, Unfallflucht) mit einem knapp 3 Monate alten
Auto. Der Unfallgegner wurde inzwischen gestellt. Zunächst bin
ich erst einmal froh, dass meine Familie und ich das
einigermassen gut überstanden haben.
Kann mir jemand folgende Fragen beantworten:
im Grunde kann ich mich nur meinem Vorredner anschließen. Wenn du definitiv nicht der Unfallverursacher bist und sichergehen willst, dass alles rechtlich mögliche von der gegnerischen Versicherung einfordert wird, solltest du sofort einen Anwalt aufsuchen. Wenn du direkt mit der Versicherung in Kontakt trittst, läufst du Gefahrt, dass du über den Tisch gezogen wird.
Zahlt die Versicherung bei Totalschaden einen Neuwagen oder
nur den Zeitwert?
Wenn es ein Totalschaden ist, erstattet die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Vorerst muß aber der Totalschaden gutachterlich festgestellt werden. Soweit ich weiss, ist der Totalschaden dann gegeben, wenn die Reperaturkosten 30 % über dem Zeitwert liegen.
Auf jeden Fall ein Gutachten erstellen lassen (zahlt auch die gegnerische Versicherung) und über den Anwalt abwickeln lassen.
Für wie lange erstattet mir die Versicherung
des Unfallgegners für diesen Fall die Kosten für einen
Leihwagen?
auch hierbei solltest du dich in jedem FAll von einem Anwalt beraten lassen, damit du nicht auf den Kosten hängen bleibst. Erst einmal darfst du nur einen Wagen in der Klasse deines vorherigen Wagens nehmen. Als Richtschnur für die Dauer der ERstattung gilt die Zeit, die du benötigst, um dir einen vergleichbaren Wagen wiederzubeschaffen. Diese Zeit wird auch in dem Gutachten vermerkt und ist nicht sehr lang…wenn du keinen ausgesprochenen Exoten fährst, sind es ca. 8-12 Werktage.
Auch hier gilt…Gutachten anfertigen lassen und dem Anwalt geben.
Wie kann ich meine privaten Forderungen (Schäden an Brille und
Kleidung bzw. Schmerzensgeld wegen Prellungen und
Schürfwunden) geltend machen? Was muß ich dabei beachten?
Auf jeden Fall sofort zum Arzt gehen und dokumentieren lassen. Einfordern lassen über Anwalt.
Ein Anwalt wird dir auch weitere mögliche Forderungen nennen können, die gestellt werden sollten (fiktive Haushaltshilfe wg. Verletzung etc.). Sofern du kein Jurist bist, kommst du gar nicht auf die Sachen, die dir zustehen.
Weiterhin wirst du im Laufe der Schadensabwicklung mit Abretungserklärungen von den Firmen konfrontiert, die Leistungen für dich erbringen (Mietwagen, Gutachten, Abschleppunternehmen etc.). Den Umgang damit würde ich auch dem Anwalt überlassen. Wenn du dich direkt an die Versicerung wendest, werden diese sehr schnellanbieten, dass du dich auf ein paar wesentliche Abtretungen beschränkst und damit nicht das bekommst, was dir zusteht. Einforderung von Schmerzensgeld ist für eine Privatperson auch nicht gerade einfach. Besser ist es, deinen Arzt gegenüber deinem Anwalt von der Schweigepflicht zu entbinden und die Forderung durch den Anwalt an die Versicherung heranzutragen.
Also…geh schnell zum Arzt und dann gleich zum Anwalt. Aus eigener leidvoller Erfahrung weiss ich, dass alles andere zu nix gutem führt.
Grendel