Noch eine Frage Thema Urteile

wenn ein Gericht in einer Verhandlung vor dem Famileingericht eine Entscheidung fällt, wann ist das Urteil rechtskräftig… mit der Verkündung des Beschlusses im Gerichtssaal… oder mit der offiziellen Zustellung des Urteils an die Verurteilten / Beteiligten.
Was passiert wenn der Beschluß / bzw. das Urteil nicht zugestellt wird… keine der Seiten erhält eine Abschrift des Beschlusses… ( nur in der Frage der Rechtsgültigkeit… )
wie und wo werden z.B. Protokolle von solchen Verhandlungen abgespeichert bzw. hinterlegt.
Kann so ein Gerichtsprotokoll - wenn es den eines gibt - einfach verschwinden, oder gibt es da eine zentrale Stelle wo das gespeichert wird?
Danke

Hallo,

ein Gerichtsurteil ist stets dann bindend wenn es verkündet wurde und keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Das Urteil kann aber von beiden Seiten noch angefochten werden, sowohl von der Verteidigung als auch vom Staatsanwalt. In der Regel hat man eine Woche Zeit gegen das Urteil Berufung oder Revision einzulegen. Ausnahme vor den Bundesgerichten und Bundesverfassungsgericht hier ist kein Rechtsmittel mehr möglich die einmal gefällte Entscheidung ist bindend.

Grüße,

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]