Hallo!
Jemand besitzt ein Brettspiel, welches hauptsächlich in den USA vertrieben wird. Die Spielanleitung gibt es frei zugänglich im Internet als .pdf auf der offiziellen Seite des Spiele-Herstellers. Außerdem kann man sie aus einer anderen Quelle auf Französisch herunterladen.
Jetzt hat nun jemand, der dieses Spiel besitzt, die Spielanleitung in Deutsche übersetzt. Um anderen Spielern diese sehr aufwändige Arbeit zu ersparen, würde er sie nun gern frei zugänglich (kostenlos und ohne Anmeldung) auf seiner privaten Homepage zum Download als .pdf zur Verfügung stellen.
Darf er das einfach so? Wenn ja, inwiefern muss in der Anleitung erkennbar sein, dass es sich dabei um ein bei einer Firma käuflich zu erwerbendes Spiel handelt (Titel + Trademark)?
Wenn nicht, macht es Sinn, bei der entsprechenden Firma anzufragen, ob eine Veröffentlichung möglich wäre? Oder ist das ohnehin ratsam, auch wenn man das nach deutschem Recht dürfte, weil es sich ja um eine amerikanische Firma handelt?!
Danke und liebe Grüße,
die Lidscha
Also - ich würde anders vorgehen!
Ich würde der Firma anbieten, dass diese Firma Deine Übersetzung veröffentlicht (mit Link auf Deine Seite) und alternativ, falls sie nicht an einer eigenen Veröffentlichung interessiert ist, dass Du sie dann alternativ bei Dir mit Link auf die Firma zur Verfügung stellen würdest.
Wähne Dich aber nicht im Recht, wenn Du gar keine Antwort bekommst!
Frdl. Gruss
tin
P.S.: Hast Du zuviel Zeit zum Übersetzen? ;o)
Hallo,
ich würde mal behaupten, dass du das einfach übersetzen kannst und auf deiner Seite veröffentlichen kannst.
Übersetzungen sind nämlich eine eigene schöpferische Leistung, und diese unterliegen dem UrhG. Du bist der Urheber der Übersetzung.
Verwendungen von Markenzeichen etc. in der Übersetzung solltest du deutlich kennzeichnen, indem du den Inhaber der Markenzeichen angibst.
Frag mal einen Anwalt was der dazu meint.
Gruß
Ander
Hallo Lidscha!
Darf er das einfach so?
Nein.
Wenn nicht, macht es Sinn, bei der entsprechenden Firma
anzufragen, ob eine Veröffentlichung möglich wäre?
Selbstverständlich, meisten sind die sogar froh, wenn jemand sich
die Mühe gemacht hat.
Gruß
Stefan
Mahlzeit!
ich würde mal behaupten, dass du das einfach übersetzen kannst
und auf deiner Seite veröffentlichen kannst.
Übersetzungen sind nämlich eine eigene schöpferische Leistung,
und diese unterliegen dem UrhG. Du bist der Urheber der
Übersetzung.
Das würde mich jetzt wundern, das ich die neueste Folge von
Harry Potter übersetzen darf und dann gewinnbringend verkaufen darf.
Gruß
Stefan