Hallo!
Wenn Person A bei einem Internetdienst einen Testzeitraum von 4 Wochen abschließt, den nach 2 Wochen per Mail kündigt, kann der Anbieter dann behaupten, er hätte keine Kündigung bekommen?
Hallo!
Wenn Person A bei einem Internetdienst einen Testzeitraum von 4 Wochen abschließt, den nach 2 Wochen per Mail kündigt, kann der Anbieter dann behaupten, er hätte keine Kündigung bekommen?
Hi,
wie kannst du beweisen das du eine weggeschickt hast?
Grüße
Michael
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wenn z.b. im Outlook bei den gesendeten Mails diese mail steht. ?
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Hallo an dieser Stelle.
wie kannst du beweisen das du eine weggeschickt hast?
wenn z.b. im Outlook bei den gesendeten Mails diese mail
steht. ?
…und was, wenn der Empfänger diese mail nicht erhalten hat ? Oder die Adresse nicht mehr korrekt sein sollte ?
Deswegen immer schriftlich kündigen 
Oder von solchen Verträgen gleich die Finger weg lassen.
mfg M.L.
Hallöchen,
Deswegen immer schriftlich kündigen
und was genau soll das in Sachen Beweisbarkeit bringen?
Interessiert,
Christian
Deswegen immer schriftlich kündigen
Oder von solchen Verträgen gleich die Finger weg lassen.
Also ich versuche immer
Hallo,
jetzt wurde ja hier schon viel gerätselt und Tips gegeben, aber das entscheidende fehlte bisher leider. Eine Kündigung ist eine „empfangsbedürftige Willenserklärung“. Daraus ergibt sich nicht die schriftlichkeit, ein Beweis des Versendens oder oder oder. Das einzige was zu beweisen ist: der Zugang!
Das kann man bspw. auch per Email erreichen (Empfangsbestätigung kann sogar Outlook Express) oder mit einer beigefügten frankierten Rück-Postkarte im Brief oder die persönliche Übergabe gegen Empfangsbekenntnis oder eine Zustellung via Gerichtsvollzieher.
Insoweit: Kann man den Zugang nicht beweisen, kann sich der Geschätfspartner durchaus darauf berufen „ich hab nix bekommen“. Das ist nicht fair, das ist nicht nett, aber es ist Realität!
Mfg vom
showbee