im Fernsehen sehe ich immer wieder Berichte, dass Rechtanwälte Abmahnungen an Internetseiten-Betreiber versenden, weil sie irgend etwas falsch gemacht haben. Diese Abmahnungen lassen sie sich teuer bezahlen und scheinen dabei im Recht zu sein.
Dabei scheint es unerheblich, ob irgend jemand den Rechtsanwalt beauftragt hat. Für mich sieht es so aus, als ob der Rechtsanwalt selbständig tätig wird.
Meine Frage:
Können Anwälte selbständig tätig werden und dafür Geld verlangen?
Wenn das so ist, dann ist mein Rechtsempfinden gestört. Ich als einfacher Bürger kann kein Geld damit verdienen, weil ich jemanden auf seine Fehler aufmerksam mache. Mein einziges Mittel ist die Anzeige.
im Fernsehen sehe ich immer wieder Berichte, dass :Rechtanwälte
Abmahnungen an Internetseiten-Betreiber versenden, :weil sie
irgend etwas falsch gemacht haben. Diese :Abmahnungen lassen
sie sich teuer bezahlen und scheinen dabei im :Recht zu sein.
Nun mag dieser Text für dich sehr aufschlussreich sein, als informierter Leser von Rechts-Fachzeitschriften. Als Laie habe ich da so meine Schwierigkeiten.
Für mich stellt es sich so dar, als ob in jedem Fall jemand da sein muss, der den Rechtsanwalt beauftragt, tätig zu werden.
Oder kann der Rechtanwalt auch von sich aus tätig werden?
Hallo, Uwe,
Wird ein Rechtsanwalt mit der Wahrung der Interessen eines Mandanten betraut (Damit wurde nach meiner Erinnerung in der Sache um den „FTP-Explorer“ argumentiert) kann er auch von sich aus tätig werden, wenn die Interessen seines Mandaten berührt werden.
Allerdings bin ich kein Jurist, kann das also damals völlig falsch verstanden haben.