Hallo WWWler!
Zwar weiß ich nicht 100%ig, ob dies hier das richtige Brett ist. Jedoch möchte ich es einfach mal versuchen. Vielleicht ist ja sogar ein Fahrlehrer unter euch, der den Sachverhalt durchleuchten kann.
Ich kenne da eine Kreuzung in München, bei der es immer wieder zu Konflikten kommt. Aber egal.
Man stelle sich folgendes vor:
Eine vierspurige Einbahnstraße mit den Spuren A, B, C und D (von links nach rechts) führt an eine Ampelkreuzung.
Die Spuren C und D führen geradeaus über die Kreuzung weiter.
Die Spuren A und B jedoch sind beides Linksabbiegerspuren.
Um diese geht es hier, denn sie führen nach der Kreuzung wiederum auf eine vierspurige Einbahnstraße mit anschließender Ampelkreuzung. Die 4 Spuren sind hierbei W, X, Y und Z (von links nach rechts).
Dabei gilt das gleiche Spiel: W und X sind Linksabbiegerspuren, während Y und Z weiter geradeaus führen.
Ich hoffe, das ist bis hierhin verständlich und nachvollziebar. Man könnte sich auch eine kleine Skizze anfertigen.
Als Führerscheinbesitzer weiß ich nun folgendes:
Es ist garantiert erlaubt, von der Spur A auf die Spur W einzubiegen. Ebenfalls erlaubt ist es, von Spur B auf Spur Z einzubiegen.
Sicherlich nicht sinnvoll (und daher auch verboten) ist es, von Spur A auf Spur Z bzw. von Spur B auf Spur W einzubiegen, weil man ja unweigerlich anderen Abbiegern in die Quere kommt.
Aber nun die eigentliche Frage:
Von welcher Spur darf man auf Spur Y einbiegen??
Von Spur A oder B? Es können ja eigentlich nicht beide sein.
Genau dasselbe gilt für die Spur X. Von welcher Spur darf man darauf einbiegen??
Von Spur A oder B?
Ich hoffe, meine Schilderung ist nicht zu verwirrend und kann ohne größere Probleme nachvollzogen werden.
Im Zweifel können gerne auch Rückfragen gestellt werden.
Also, wer weiß was??

Viel Grüße
T.