Copyright / Urheberrecht Fotographie Promi

Hallo Experten!

Ich habe mir schon die Finger wund gegoogelt und die Augen tränig gelesen. Vielleicht kann mir jemand hier meine Fragen aus dem Stehgreif beantworten?

Angenommen, jemand hat einen Sänger (also eine Prominente Person) auf einem Konzert live auf der Bühne fotographiert. Darf diese Person diese Fotos dann ohne Zustimmung des Sängers veröffentlichen (also an Freunde verschicken oder im Fanclub-Forum posten)?
Macht es einen Unterschied, ob das Photo während des Konzerts oder womöglich am Hotel entstanden ist?
Gilt dasselbe auch für Videos?
Macht es einen Unterschied, ob die Sachen verkauft oder verschenkt/getauscht werden?
Achja, und macht es einen Unterschied, ob der Sänger Deutscher ist und ob das Foto in Deutschland aufgenommen wurde?

Vielen Dank im voraus für alle hilfreichen Antworten!

Nic

Hi
war bei dem Konzert Fotografieren erlaubt?
HH

Auch hallo.

Achja, und macht es einen Unterschied, ob der Sänger Deutscher
ist und ob das Foto in Deutschland aufgenommen wurde?

Also jurablogs.com - suche nach ‚Persönlichkeitsrecht Foto‘ ergibt 7 Treffer. Hier einer davon http://www.law-blog.de/190/fotorecht-spezial-teil-7-…

Könnte das schon weiterhelfen ?

mfg M.L.

Hi
war bei dem Konzert Fotografieren erlaubt?
HH

Also angenommen, es hätte nirgendwo einen Hinweis darauf gegeben, dass es verboten war und angenommen, es gab ein richtiges Blitzlichtgewitter und niemand hat etwas dagegen gesagt… Also, ja, wir nehmen mal an, es war erlaubt.
Also?

Huhu!
Man, ihr seid ja echt fix heute! Aber das hilft mir leider gar nichts, denn das habe ich schon gelesen und versucht zu verstehen. Da ich aber rechtlich nicht gebildet bin, hab ich nur jedes dritte Wort verstanden.
Kannst Du es übersetzen?
Nic

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch hallo.

Achja, und macht es einen Unterschied, ob der Sänger Deutscher
ist und ob das Foto in Deutschland aufgenommen wurde?

Hallo nochmal.

Huhu!
Man, ihr seid ja echt fix heute!

Danke. Obwohl das mit jurablogs.com nicht wirklich originell war…

Aber das hilft mir leider gar
nichts, denn das habe ich schon gelesen und versucht zu
verstehen. Da ich aber rechtlich nicht gebildet bin, hab ich
nur jedes dritte Wort verstanden.
Kannst Du es übersetzen?

Unter Beachtung der im anderen Posting genannten Umstände ist das Fotographieren des Prominenten erlaubt. Nur was den kommerziellen Handel mit den Fotos angeht…?
Also: grundsätzlich ja. Aber evtl. wurde in der Fallbeschreibung noch etwas vergessen, was das Urteil ins Gegenteil verkehrt…

HTH
mfg M.L.

Hi nochmal!

Unter Beachtung der im anderen Posting genannten Umstände ist
das Fotographieren des Prominenten erlaubt. Nur was den
kommerziellen Handel mit den Fotos angeht…?
Also: grundsätzlich ja. Aber evtl. wurde in der
Fallbeschreibung noch etwas vergessen, was das Urteil ins
Gegenteil verkehrt…

Und was könnte das sein?

Und wie sieht es nun mit Videos aus?

Und was ist nun eigentlich die Antwort? Dürfen sie verkauft und/oder verschenkt/getauscht werden? Hat der Sänger irgendwelche Rechte an den Fotos?

*lol* Irgendwie denke ich, dass die Antwort NEIN sein muss, denn sonst würden es ja nicht alle machen, oder? Oder soll die Person dem Sänger nächstes Mal ein Formular hinhalten, womit er der Person seine Recht abtritt? :wink:

Hallo,

andersherum betrachtet

http://de.wikipedia.org/wiki/Caroline-Urteil

ujk

Guten Morgen.

Und was könnte das sein?

Z.B., dass die anderen Fotographen für ebendiese Tätigkeit bezahlt wurden.
Oder gar selbst bezahlt haben…

Und wie sieht es nun mit Videos aus?

GRundsätzlich wohl genauso.

Und was ist nun eigentlich die Antwort? Dürfen sie verkauft
und/oder verschenkt/getauscht werden? Hat der Sänger
irgendwelche Rechte an den Fotos?

JSA 1.0 , 1.2 , 2.0 , 2.1 :wink:
JSA ? : http://www.jurawiki.de/JSA

mfg M.L.

1 „Gefällt mir“

Danke, ich habs gefunden!
Dank dem Link von ujk hab ich, glaub ich, die Antwort gefunden.
„Absolute Person der Zeitgeschichte ist, wer aufgrund seiner Stellung, Taten oder Leistungen außergewöhnlich herausragt und deshalb derart im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, dass ein besonderes Informationsinteresse an der Person selbst, sowie an allen Vorgängen, die ihre Teilnahme am öffentlichen Leben ausmachen, besteht (z. B. Helmut Kohl, Caroline von Hannover, Boris Becker). Diese Personen dürfen auch ohne ihre Einwilligung fotografiert und das Material darf verbreitet werden.“
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Na, dann brauch ich ja kein schlechtes Gewissen mehr haben, wenn ich Fanbilder tausche, gell? :wink:

Danke für eure rege Beteiligung!
Nic

Hi

Also angenommen, es hätte nirgendwo einen Hinweis darauf
gegeben, dass es verboten war und angenommen, es gab ein
richtiges Blitzlichtgewitter und niemand hat etwas dagegen
gesagt… Also, ja, wir nehmen mal an, es war erlaubt.
Also?

Das steht z.B. auf der Eintrittskarte. bei den meisten Veranstzaltungen die ich besuche erstmal verboten. Fotogenehmigungen hab ich bisher meistens vom veranstalter bekommen auf antrag. natürlich wird fotografiert, die mit genehmigung dürfen dann ja auch :smile:
HH

Hallo,

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Na, dann brauch ich ja kein schlechtes Gewissen mehr haben,
wenn ich Fanbilder tausche, gell? :wink:

Du hast aber doch hoffentlich alles gelesen?
Ianal, aber im Absatz ‚Rechtsgrundlage in Deutschland‘ steht was über KUG §23 Absatz 2. Und den verstehe ich so, daß man nicht einfach auf einem Konzert, von dem evt. Bilder oder ein Video verkauft werden sollen, selber Fotos und Videos machen und veröffentlichen darf.
Aber, wie gesagt: ianal.

Gruß
Axel

Huhu!

Ianal, aber im Absatz ‚Rechtsgrundlage in Deutschland‘ steht
was über KUG §23 Absatz 2. Und den verstehe ich so, daß man
nicht einfach auf einem Konzert, von dem evt. Bilder oder ein
Video verkauft werden sollen, selber Fotos und Videos machen
und veröffentlichen darf.
Aber, wie gesagt: ianal.

Du hast mich wieder ganz schön zum Schlucken gebracht… Aber jetzt hab ich es kapiert. Nein, dort wurden auch keine Fotos oder Videos im Auftrag des Sängers gemacht (um diese zu verkaufen).
Und auch @Helge: Auf dem Rest der Eintrittskarte (eine Ecke wird ja immer abgerissen) steht auch kein Wort davon.
Vielen Dank euch allen!
MEIN GOTT! Woran muss man denn noch alles denken? Fan sein ist gar nicht so einfach… sagte sie, schüttelte den Kopf und verschwand. :wink: