Schmerzensgeld?

Frau Y wohnt zur Miete.

Herr X war bei Frau Y zu besuch.

Er war auf dem Dachboden, der über eine Luke in der Decke zu erreichen ist.
An der Luke ist eine Ausklappbare Leiter seit ca 3 Jahren vom Vermieter befestigt.

Herr X wollte vom Dachboden wieder runter und nach 2 Stufen ging die Treppe samt Herrn X bergab und flog aus der Halterung.

Herr X brach sich dabei einen Zeh.

Kann Herr X nun theoretisch Schmerzensgeld verlangen?
Er geht weiter arbeiten, hat aber einen Verband, weil der knochen, der abgesplittert ist am Zeh, sich nicht operativ wieder befestigt werden kann.

Hallo,
da würde ich mich mal von einem Anwalt beraten lassen. Selbstverständlich hat ein Vermieter dafür zu sorgen, daß alle den Mietern zugänglichen Räume auch sicher sind.
Und das sollte schnell geschehen. Imho muss das auch der Krankenkasse gemeldet werden (die sich die Arztkosten dann vom Vermieter zurückholen kann). Und natürlich kommt da auch Schmerzensgeld in Frage.
Gruß
Axel (ianal)