servus liebe freunde,
kann mir jemand sagen, woraus ein beifahrer der bei einem Verkehrsunfall, der durch den betrunkenen fahrer verursacht wurde, seinen schaden heraus verlangen kann?
mit schaden ist sowohl schadensersatz als auch schmerzensgeld etc. gemeint.
der beifahrer hatte keine kenntnis vom alkoholisierten zustand des fahrers und konnte es auch nicht wissen.
danke
kann mir jemand sagen, woraus ein beifahrer der bei einem
Verkehrsunfall, der durch den betrunkenen fahrer verursacht
wurde, seinen schaden heraus verlangen kann?
§ 823 BGB, § 7 StVG, § 18 StVG
kommt noch CiC in frage?
???
Entweder man nimmt aus irgendwelchen Gründen einen Beförderungsvertrag an, dann wäre der aber zustandegekommen und man wäre bei der pVV - oder aber man hat keinen Vertrag, sondern ein Gefälligkeitsverhältnis, dann scheiden irgendwelche (vor-)vertraglichen Ansprüche ohnehin aus.