Vererben mit Bedingungen

folgendes würde mich mal interessieren:

A (eheleute) haben ein Grundstück mit 3 Wohnungen und 3 Kinder (B, C und D). B kauft eine Wohnung dieses Grundstücks und zieht auch dort ein. A wollen für den Fall ihres Todes das Erbe verteilen.

BEdingung: C (potenzieller Spielsüchtiger) soll zwar in einer der Wohnungen bleiben, aber darf diese nicht verkaufen.
D soll ausgezahlt werden (da er ansonsten, wenn er eine WOhnung bekommen würde) diese auch verkaufen würde).

B hat ja nun schon eine Wohnung bekommen (und dafür auch gezahlt).

Wer zahlt nun D aus? Muss B auch auszahlen, obwohl schon für die eine Wohnung bezahlt wurde? C hat ja sowieso kein Geld.
Oder wäre es sinnvoller C auszuzahlen und D die Wohnung zu vererben mit der Bedingung, dass sie nicht verkauft werden darf?

C enterben wird nicht funktionieren, da sowas ja meines erachtens nur geht, wenn er A misshandeln oder nach dem Leben trachten würde. Trotzdem bekäme er dann doch den PFlichtanteil, oder (hälfte es gesetzlichen ERbteils, bei drei Kindern (wenn beide A tot sind) 1/3 gesetzlich, pflichtteil wäre dann doch 1/6.

Ist etwas kompliziert, aber interessant.

Hallo!
Ganz kurz, hier existieren sicher viele verschiedene Möglichkeiten,
wichtig finde ich, dass Ihr Euch von einem NOTAR beraten lasst und
auch eine notarielle Verfügung von Todes wegen aufsetzt.

Hier eine denkbare Variante ohne Gewähr und Begründung:
a) B wird Erbe, also Eigentümer der beiden Wohnungen (Eigentumswohnungen nach WEG???) auf dem Grundstück.
b) C erhält das lebenslange dingliche (im Grundbuh einzutragende) Wohnrecht als Vermächtnis, das dem Wert in Euro einer Wohnung entspricht.
c) D erhält als Vermächtnis den Wert der anderen Wohnung in Euro. B muss diesen Betrag aufbringen. Über diese Wohnung kann B frei verfügen (Vermietung o.ä.)

MfG, Jogi

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Nachtrag zu b) und c):
Nun merkte ich, dass die Wertangabe sooo nicht hinkommen würde…,
also die beiden „übrigen“ Wohnungen stehen den B, C, D (gerechter Weise, aber nicht zwingend) zu gedachten gleichen Teilen zu, jedoch erbt nur B, damit nichts verhökert wird.
Also sollte sowohl B als auch C und D je ein Drittel an jeder Wohnung erhalten.

Somit muss -gemäß meinem Vorschlag- B dem C das Wohnrecht und dem D die Auszahlung jeweils im Wert von 1/3 an Wohnung „1“ plus Wert von 1/3 an Wohnug „2“ als Vermächtins verschaffen.

Es verstärkt sich bei mir das Gefühl, dass da SEHR GENAU geschaut, geprüft und formuliert werden wird. Also, geht zu einer FACHPerson. Bitte.

Nun, weitere Ideen?
LG, Jogi

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Hallo,

da es nicht gerade um Kleingeld geht, sollte man mit so einer Geschichte zum Fachmann gehen. Nette spezialisierte Anwaltskollegen und Notare beraten gerne und gemessen am Schadenspotential auch günstig. Sich bei den Summen mit halbseidenen Forumswahheiten zu begnügen wäre mehr als fahrlässig, zumal auch niemand dafür haften würde. Echte Fälle sind nun mal nicht mit A, B, C und drei Sätzen zu beschreiben, und nur der Fachmann wird im Laufe eines Beratungsgesprächs die richtigen Rückfragen stellen und dann nach und nach Lösungsansätze entwickeln können. Im Erbrecht ist viel möglich (aber nicht alles, siehe Pflichtteilsrecht), und viele Dinge sind gar nicht in der Allgemeinheit bekannt (z.B. die Möglichkeiten von Erbverträgen).

Gruß vom Wiz

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