Hallo Experten.
Was muß man alles tun, wenn man einen Unfall mit Folge Querschnittslähmung hat und der „Gegner“ ein Australier mit östreichischem Mietwagen war? Gibt es Fristen? Wer muß wie klagen? Wer kann einem Helfen?
Ich möchte es wissen, da mein guter Freund und Nachbar vor kurzem so Verunglückt ist. Und bis heute ist noch nichts großartig in die Gänge gekommen.
Danke Jochen
Sag deinem Kumpel, er soll sich einen Anwalt nehmen, das ist bestimmt der nervenschonendere Weg. Vor allem wenn es um Schmerzensgeld uws. geht.
Hallo Jochen,
soweit ich weiß wird sowas über den HUK-Verband geregelt.Normalerweise gibt es dann eine Partnerversicherung in Deutschland,die die Sache dann hier abwickelt.War bei meinem Unfall mit einem Holländer damals so.Wenn dem so ist,kannst Du mit dieser Partnerversicherung in Verbindung treten.Versuchs doch sonst mal im Brett „Versicherung“.Dort wird man Dir vielleicht besser helfen können.
Gruß Sebastian
Das ist uns schon klar. Trotzdem Danke!