Angenommen es wurde ein telefon verkauft,das benutzt wurde und auch funktionierte, dann meldet sich der Käufer das das telefon defekt ist. Nach 1 Woche dann noch einmal mit der Mail:
mittlerweile ist seit meiner Email an Sie 1 Woche vergangen und ich
habe nichts von Ihnen gehört.
Ich fordere Sie nun nochmals auf, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Bei meinen Anwalt habe ich mich nun nach meinen genauen Rechten
erkundigt. Auch im Internet können sie
Auszüge aus meinem Recht finden, z. B. unter:
http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm
Hier heisst es unter anderem:
-Ich will eine Ware verkaufen, die defekt ist oder Mängel hat - wie ist
es kann mit der Gewährleistung?
Kein Problem! Sie müssen Mängel und Defekte nur ausreichend
beschreiben. Niemand kann ein funktionierendes Gerät verlangen, wenn ein Defektes
angeboten wurde.
-Die Ware ist defekt. Kann ich sofort mein Geld zurückverlangen?
Nein. Der Verkäufer hat zuerst das Recht zur Nachlieferung oder
Reparatur. Nur wenn der Verkäufer dies verweigert oder dies mehrmals
fehlschlägt, dürfen Sie zurücktreten und bekommen Ihr Geld wieder.
Daher möchte ich von meinem Recht Gebrauch machen. Ich fordere Sie nun
auf, mir ein funktionierendes Telefon kostenfrei nachzuliefern oder das
bereits an mich geschickte defekte Gerät auf Ihre Kosten reparieren zu
lassen.
Falls Ihnen dies nicht möglich ist, fordere ich mein Geld zurück.
Das würde heissen, Sie überweisen mir den Gebotsbetrag zuzüglich
Versandkosten, und falls Sie ihr defektes Telefon wieder zurück haben
möchten, die Kosten für den Rückversand an Sie.
Gebotsbetrag 1,99 Euro
- Versand 5,00 Euro
(+Rückversand) 4,30 Euro)
= Summe 11,29 Euro
Falls ich keine Nachricht von Ihnen bekomme, werde ich diesen Fall
meinem Anwalt weiterleiten und Sie werden
auf dem Rechtsweg von Ihm zu hören bekommen!
Hochachtungsvoll
Wie sieht es wirklich für den Verkäufer aus, wenn es ein Privatverkauf ist?
