Moin zusammen.
Wie sieht das rechtlich gesehen mit Brutforce Attacken aus (d. h. durch unzähliges Ausprobieren das Passwort eines Benutzernamens herauszufinden)? Ich habe mal gehört, dass das strafbar sei. Aber nun folgendes: Person A lässt sich über die Schultern gucken und das Passwort wird dadurch entwendet, wodurch sich Person B nun in Person As Account einloggen kann. Auch wenn kein Schaden für Person A entsteht, das müsste doch schon strafbar sein, da B unerlaubt Zugriff auf die Daten von Person A geholt hat?
Wie sieht es nun aus, wenn eine Person C beispielsweise das Passwort seines Email-Accounts vergessen hat. Darf er nun seine unzählige Liste an möglichen Passwörtern ‚durcharbeiten‘?
Angenommen Person B versucht durch eine Brutforce-Attacke das Passwort des Emailaccounts von Person A herauszufinden, wer muss nun Strafeinzeige stellen? Der Email-Provider oder Person A selbst?
Oder ist ein ‚fehlgeschlagener‘ Angriff überhaupt kein Verbrechen?
Viele schuselige Fragen, aber in diesem Sinne
mit freundlichen Grüßen,
Disap
Hi,
Wie sieht das rechtlich gesehen mit Brutforce Attacken aus (d.
h. durch unzähliges Ausprobieren das Passwort eines
Benutzernamens herauszufinden)? Ich habe mal gehört, dass das
strafbar sei. Aber nun folgendes: Person A lässt sich über die
Schultern gucken und das Passwort wird dadurch entwendet,
wodurch sich Person B nun in Person As Account einloggen kann.
Auch wenn kein Schaden für Person A entsteht, das müsste doch
schon strafbar sein, da B unerlaubt Zugriff auf die Daten von
Person A geholt hat?
Ja: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__202a.html
Wie sieht es nun aus, wenn eine Person C beispielsweise das
Passwort seines Email-Accounts vergessen hat. Darf er nun
seine unzählige Liste an möglichen Passwörtern
‚durcharbeiten‘?
Was sollte daran verboten sein?
Angenommen Person B versucht durch eine Brutforce-Attacke das
Passwort des Emailaccounts von Person A herauszufinden, wer
muss nun Strafeinzeige stellen? Der Email-Provider oder Person
A selbst?
Das Ausspähen von Daten ist ein Vergehen und kein Verbrechen, der Versuch ist deshalb nur dann strafbar, wenn es das Gesetz ausdrücklich vorsieht. Dies ist hier nicht der Fall.
Verpflichtet zur Strafanzeige ist hier imho niemand, möglich ist sie beiden (im Erfolgsfall). Ein Anzeigen des Versuchs ist natürlich ebenfalls möglich, hier aber folgenlos (da nicht strafbar). „Anzeigen“ bedeutet letztlich nur, einer Strafverfolgungsbehörde einen Sachverhalt zur Kenntnis zu bringen. Eine rechtliche Bewertung brauchts für die Anzeige nicht.
Gruß Stefan
Oder ist ein ‚fehlgeschlagener‘ Angriff überhaupt kein
Verbrechen?
Viele schuselige Fragen, aber in diesem Sinne
mit freundlichen Grüßen,
Disap