Arbeitsvertrag: Weiterbildungskosten rückzahlen?

hallo gemeinde,

was ist von einer Klausel im Arbeitsvertrag zu halten, die vorsieht, dass man anfallende Kosten für eine interne Weiterbildung („innerbetriebliche Qualifizierungsmassnahmen“), die innnerhalb des ersten Beschäftigungsjahres (Trainee) anfallen zurückzahlen muss, wenn man das Besch.-Verhältnis in diesem Zeitraum selber abbricht, bzw. wenn eine fristlose Kündigung vorliegt? Weiterhin ist diese Rückzahlung auch nach Ausscheiden vor dem Zeitraum von 24 Monaten nach Beginn des Besch.-Verhältnisses im Vertrag festgelegt.

Klingt doch alles sehr fragwürdig oder? Was ist grundsätzlich zu beachten, wenn man einen Arbeitsvertrag in Kombination mit einer derartigen Weiterbildungs-/Qualifizierungsmassnahme abschliesst?

Vielen Dank für Rückmeldungen, mit Gruss
Henry

bitte keine Doppelpostings!!

in der neuen bizz ist ein 32-seiten special über arbeitsverträge drin u.a auch diese frage. wenn die kündigung nicht aus persönlichen verfehlungen herrührtbzw. wegen eines arbeitswechsels ist, ist eine rückerstattung nicht nötig.

Hallo henry,

lies lieber selbst:

http://www.bizz.bch.de/

Gruss
Eve*