Fristbeginn Haftung Hersteller ggü Händler

Hallo zusammen!

Wenn ein Hersteller einem Händler ein Produkt verkauft und dieser es wiederum an den Endkunden verkauft, wann beginnen dann die Haftungszeiten (Garantie / Gewährleistung)?
Habe mir die §§ 476 und 478 mal angeschaut, werde daraus aber nicht ganz klug.
Beispiel:
Hersteller verkauft ein Gut (Drucker) am 1.1.2000 an den Händler, dieser läßt es ein Jahr in seinem Lager und verkauft es am 1.1.2001 an seinen Kunden. Dieses Gut geht dann warum auch immer kaputt, wer kann sich dann wielange an wenden wenden??
Ab wann läuft die Beweislastumkehr?

Bin für alle Infos dankbar, gerne auch an meine email: [email protected]

Danke

Auch hallo.

Hallo zusammen!

Wenn ein Hersteller einem Händler ein Produkt verkauft :und
dieser es wiederum an den Endkunden verkauft, wann :beginnen
dann die Haftungszeiten (Garantie / Gewährleistung)?

Verkauf via Internet oder ganz normal ?
Aber diese FAQ’s könnten schon weiterhelfen: FAQ:1152 & FAQ:1656

Beispiel:
Hersteller verkauft ein Gut (Drucker) am 1.1.2000 an :den
Händler, dieser läßt es ein Jahr in seinem Lager und :verkauft
es am 1.1.2001 an seinen Kunden. Dieses Gut geht dann :warum auch immer kaputt,

…durch Bedienungsfehler des Kunden ?

Bin für alle Infos dankbar, gerne auch an meine email:
einfachgutdrauf (at) hotmail.com

So etwas bitte unterlassen, denn:
-das ist ein öffentliches Forum
-email Adressen mit @ werden von Spamrobotern gerne genommen. Deswegen die Änderung im Zitat :wink:

HTH
mfg M.L.