Verjährung Abrechnung bei erbrachter Leistung

Hallo!

Wie sieht es aus, wenn eine leistung erbracht, aber nicht abgerechnet wurde - wie lange kann eine Leistung (Dienstleister und Rechnungsempfänger sind beides Firmen bzw. Einzelunternehmen als Rechnungsaussteller und GmbH als Rechnungsempfänger) abgerechnet werden, ohne dass sie verjährt?

Danke
GERDZILLA.

Hallo,
meines Erachtens 3 Jahre nach erbrachter Leistung, gerechnet ab dem 31.12.des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde.
Sicherheitshalber solltest Du Dich nochmals beim Anwalt oder der Handwerkskammer erkundigen.
Gruß
Malu

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