Fernabsatzgesetz - Widerruf bei Dienstleistung

Hi!

Das Fernabsatzgesetz sieht eine explizite Möglichkeit des Widerrufs durch den „Verbraucher“ vor. Unter § 3 Abs. 1 Ziffer 2 wird das Widerrufsrecht des „Verbrauchers“ bei Dienstleistungen geregelt.

Unter b) steht dort:

„wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat“

Wie ist dieser Abschnitt zu verstehen?

Gehen wir von folgendem Fall aus:

Kunde X will bei Firma Y eine Dienstleistung kaufen. Dafür lädt X sich von der Homepage der Firma Y ein entsprechendes Auftragsformular herunter, füllt es aus und schickt es an die Adresse von Y (postalisch, nicht als eMail!).

Y erhält zwei Tage später den von X unterschriebenen Vertrag und beginnt mit der Dienstleistung. Nach einer Woche ist die Dienstleistung erbracht.

Frage: Kann X aufgrund des Widerrufsrechts jetzt noch vom Vertrag zurücktreten? Oder fällt dieses Geschäft gar nicht unter das Fernabsatzgesetz, weil der Vertrag heruntergeladen, ausgefüllt und per Post an die Firma Y abgeschickt wurde?

Grüße
Heinrich

Dumm nur dass das Fernabsatzgesetz nicht mehr existent ist…

wenn man sich mit dem Gedanken angefreundet hat, sollte man das BGB

Schlau wäre es hier das BGB ab Paragraph 312d zur Hand nehmen und seine Frage neu formulieren.

Gruss Ivo

Hallo,

nein, nein, nein!

  1. Nein, weil du nicht im Archiv nach Fernabsatzgesetz gesucht hast.
  2. Nein, weil es das Fernabsatzgesetz nicht mehr gibt, die Regeln sind nun in §§ 312b-f BGB enthalten
  3. Nein, weil das Widerrufsrecht nach § 312d III Nr. 2 BGB erloschen ist.

Mfg vom

showbee