Internetauftrag eines 13jährigen

Von: , Frage gestellt am Mi, 15. Mär 2006

Hallo!
Ein SMS-Dienstleister hat angeblich einen Auftrag über's Internet von einem 13jährigen bekommen (SMS-Vertrag). Dieser 13jährige hat offensichtlich falsche Angaben über sein Alter gemacht (Volljährigkeit angegeben). Der 13jährige streitet alles ab. Eine tatsächliche Dienstleistung hat es nie gegeben. Der SMS-Dienstleister stellt eine Schadenersatzforderung die etwas mehr als die Hälfte des Vertrags-Betrag ist und teilt mit, dass dann nichts mehr nachkommen wird.
Wie würdet ihr das beurteilen?
Ich vermute mal: für diese Dummheit muss er/die Eltern bezahlen :-(
Forrest

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Minuten 1 hilfreich
    Re: Internetauftrag eines 13jährigen

    Hallo Forrest! Ein SMS-Dienstleister hat angeblich einen Auftrag über's
    Internet von einem 13jährigen bekommen (SMS-Vertrag).
    Ich frag jetzt nicht wie der Dienstleister heißt, aber schau dir mal das hier an -> http://www.kurzefrage.de/rubrik02/195755 (vielleicht ist es zufällig derselbe)

    Könnte eine Abzock-Masche sein.

    MfG

  2. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Internetauftrag eines 13jährigen

    Hallo! ....
    Ich vermute mal: für diese Dummheit muss er/die Eltern
    bezahlen
    Forrest
    Wieso, dafür gibts doch Minderjährigenschutzrechte oder? Und ohne Genehmigung der Eltern müsste der Vertrag wohl unwirksam sein.

    Gruss Akkon

  3. Antwort von nach 10 Stunden 2 hilfreich
    Re: Internetauftrag eines 13jährigen

    13jährige hat offensichtlich falsche Angaben über sein Alter
    gemacht (Volljährigkeit angegeben). Der 13jährige streitet
    alles ab.
    Hallo,

    es gibt keinen guten Glauben in die Volljährigkeit des Vertragspartners, der Minderjährigenschutz wiegt schwerer als Verkehrsschutz der Wirtschaft. Wenn ein Unternehmen sich darauf einlässt die Frage der Wirksamkeit des Vertrages von einer schlichten Angabe im Formular abhängig zu machen, ist das sein Risiko.

    Einfache Mitteilung der Eltern genügt, dass eine Genehmigung des schwebend unwirksamen Geschäftes nicht erfolgt. Fertig!

    Mfg vom

    showbee

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Dokumentenfälschung.....übel, übel

      Danke für die Antworten!
      Nur noch eins: Vorgeworfen wird "Dokumentenfälschung" mit der Drohung vor Gericht zu gehen.
      Der Laie denkt ja dann: Da kann ja noch viel mehr Geldverlust winken......also lieber gleich klein beigeben.
      Gruß
      Forrest *dergespanntistwiedaswohlausgehenwird"

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re: Dokumentenfälschung.....übel, übel

        Nur noch eins: Vorgeworfen wird "Dokumentenfälschung" mit der
        Drohung vor Gericht zu gehen.
        Hallo,

        naja, ich glaube die andere Seite ist weniger gut beraten! Zum einen nennt sich das ganze Urkundenfälschung, das Wort Dokument nimmt das StGB gar nicht in den Mund/aufs Papier. Des weiteren Frage ich mich, wo bei einer möglichen Alters-Schummelei eine Urkundenfälschung vorliegen soll und zu guter letzt hat immernoch der Staat das Monopol zu bestrafen, weshalb man mit einem Strafantrag besser nicht zu Gericht, sondern zu Staatsanwaltschaft oder Polizei geht.

        *booooaaah*

        der showbee

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^2: Dokumentenfälschung.....übel, übel

          und zu
          guter letzt hat immernoch der Staat das Monopol zu bestrafen,
          weshalb man mit einem Strafantrag besser nicht zu Gericht,
          sondern zu Staatsanwaltschaft oder Polizei geht.
          Hallo,
          ich bin ganz deiner Meinung, dass das keine Urkundenfälschung ist. Aber ganz generell: warum sollte man mit einem Strafantrag nicht zu Gericht gehen? § 158 StPO sieht das immerhin ausdrücklich vor. (http://dejure.org/gesetze/StPO/158.html)
          Grüße, Peter

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