Dienstleistung fakturieren ohne Gewerbeanmeldung?

Von: , Frage gestellt am Di, 29. Aug 2000

Hallo,

ich bin z. Z. Azubi und habe zusammen mit einem Freund die Chance, für mehrere Unternehmen den kompletten Internetauftritt zu erstellen sowie die Pflege der Seiten zu übernehmen. Da wir das Ganze vertraglich festhalten wollen und unsere Arbeit natürlich auch in Rechnung stellen wollen, ist meine Frage nun: darf ich das? Ich möchte möglichst kein Gewerbe anmelden und mich einfach als Privatmann bezahlen lassen.

Geht es, dass ich Mehrwertsteuer berechne, und diese in meiner Steuererklärung dann angebe? Ich habe mal gehört, dass man bis zu ~48.000 DM Einkünfte nicht zwingend ein Gewerbe anmelden muss, sondern das in der Steuererklärung auch als Nebengewerbe deklarieren könnte (etwa als sonstige einnahmen durch "nicht selbständige Einkünfte")

Ich bin wirklich für jeden Hinweis dankbar.

Gruß

Helge

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Dienstleistung fakturieren ohne Gewerbeanmeldu

    Hallo Helge,

    Honorardozenten (z.B. EDV Branche)brauchen z.B. kein Gewerbe anmelden, können aber dann auch keine Vorsteuer abziehen! Vielleicht fällst Du darunter. Frag mal bei der IHK!

    Gruß Peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
    Re: Dienstleistung fakturieren ohne Gewerbeanmeldu

    Hi! Hallo,

    darf ich das? Ich möchte möglichst kein
    Gewerbe anmelden und mich einfach als Privatmann bezahlen
    lassen.
    Brauchst du auch nicht, wenn du net zuviel verdienst, aber die Grenze kenne ich net!
    Geht es, dass ich Mehrwertsteuer berechne, und diese in meiner
    Steuererklärung dann angebe? Ich habe mal gehört, dass man bis
    zu ~48.000 DM Einkünfte nicht zwingend ein Gewerbe anmelden
    muss, sondern das in der Steuererklärung auch als Nebengewerbe
    deklarieren könnte (etwa als sonstige einnahmen durch "nicht
    selbständige Einkünfte")
    irgendwie in der Art ging das und Schweinesteuer kannst du auch berechnen!

    Bernd

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Dienstleistung - falsche Antwort!

      Hi! Hallo,

      darf ich das? Ich möchte möglichst kein
      Gewerbe anmelden und mich einfach als Privatmann bezahlen
      lassen.
      Brauchst du auch nicht, wenn du net zuviel verdienst, aber die
      Grenze kenne ich net!

      Die Antwort ist falsch! Jede Tätigkeit für Dritte (also selbständige bzw. gewerbliche Tätigkeit) ist gegenüber dem Finanzamt steuerpflichtig! Bereits ab 1,-- DM hinterzogene Steuer gibt es erhebliche Probleme! Steuerhinterziehung wird mit mind. 1 Jahr Knast bestraft (lohnt sich also nicht bei Dir!)
      Geht es, dass ich Mehrwertsteuer berechne, und diese in meiner
      Steuererklärung dann angebe?
      Umsatzsteuer darf nur derjenige berechnen, der ein Gewerbe ausübt und es natürlich auch angemeldet hat. Bei Kleingewerbetreibenden gibt es eine Ausnahme, d.h. keine MwSt-Berechnung, doch dies hilft idR dem Abnehmer der Dienstleistung nicht viel weiter.

      Achtung: USt-Pflicht und Einkommenssteuerpflicht sind zweierlei Sachen!

      Ich habe mal gehört, dass man bis zu ~48.000 DM Einkünfte nicht zwingend ein Gewerbe anmelden
      muss, sondern das in der Steuererklärung auch als Nebengewerbe
      deklarieren könnte (etwa als sonstige einnahmen durch "nicht
      selbständige Einkünfte")
      Bei Gelegenheitsjobs (in weiteren Sinne) ist es nicht zwingend erforderlich, daß eine Gewerbeanmeldung erfolgt. Es reicht, wenn das Finanzamt die reine Wahrheit erfährt! In jedem Fall müssen die Einnahmen aus selbst. Tätigkeit extra angegeben werden, davon darf man dann auch seine Kosten abziehen und dann die geforderte "Spende" an das Finanzamt leisten.
      irgendwie in der Art ging das und Schweinesteuer (was soll das sein?) kannst du
      auch berechnen!

      Bernd
      ergänzende Anmerkung: Am Besten Du wagst Dich in die Höhle des Löwen und gehst zum Finanzamt. Die Leute beißen nicht, sondern geben im Einzelfall sogar ganz brauchbare Hinweise, was man tun soll. Wenn Dir ein Beamter etwas unhöflich kommt, dann gehst zum nächsten bzw. zum Vorgesetzten.

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