Antwort von
nach einem Tag
hilfreich
Re^2: Dienstleistung - falsche Antwort!
Hi!
Hallo,
darf ich das? Ich möchte möglichst kein
Gewerbe anmelden und mich einfach als Privatmann bezahlen
lassen.
Brauchst du auch nicht, wenn du net zuviel verdienst, aber die
Grenze kenne ich net!
Die Antwort ist falsch! Jede Tätigkeit für Dritte (also selbständige bzw. gewerbliche Tätigkeit) ist gegenüber dem Finanzamt steuerpflichtig! Bereits ab 1,-- DM hinterzogene Steuer gibt es erhebliche Probleme! Steuerhinterziehung wird mit mind. 1 Jahr Knast bestraft (lohnt sich also nicht bei Dir!)
Geht es, dass ich Mehrwertsteuer berechne, und diese in meiner
Steuererklärung dann angebe?
Umsatzsteuer darf nur derjenige berechnen, der ein Gewerbe ausübt und es natürlich auch angemeldet hat. Bei Kleingewerbetreibenden gibt es eine Ausnahme, d.h. keine MwSt-Berechnung, doch dies hilft idR dem Abnehmer der Dienstleistung nicht viel weiter.
Achtung: USt-Pflicht und Einkommenssteuerpflicht sind zweierlei Sachen!
Ich habe mal gehört, dass man bis
zu ~48.000 DM Einkünfte nicht zwingend ein Gewerbe anmelden
muss, sondern das in der Steuererklärung auch als Nebengewerbe
deklarieren könnte (etwa als sonstige einnahmen durch "nicht
selbständige Einkünfte")
Bei Gelegenheitsjobs (in weiteren Sinne) ist es nicht zwingend erforderlich, daß eine Gewerbeanmeldung erfolgt. Es reicht, wenn das Finanzamt die reine Wahrheit erfährt! In jedem Fall müssen die Einnahmen aus selbst. Tätigkeit extra angegeben werden, davon darf man dann auch seine Kosten abziehen und dann die geforderte "Spende" an das Finanzamt leisten.
irgendwie in der Art ging das und Schweinesteuer (was soll das sein?) kannst du
auch berechnen!
Bernd
ergänzende Anmerkung: Am Besten Du wagst Dich in die Höhle des Löwen und gehst zum Finanzamt. Die Leute beißen nicht, sondern geben im Einzelfall sogar ganz brauchbare Hinweise, was man tun soll. Wenn Dir ein Beamter etwas unhöflich kommt, dann gehst zum nächsten bzw. zum Vorgesetzten.