Bei rot über die Ampel laufen

Hallo,
eine Kommilitonin von mir sagte, das man seinen Führerschein für einen Monat entzogen bekommen kann, wenn man bei rot über eine Fußgängerampel läuft (ohne jedwede Verkehrsgefärdung). Stimmt das?

Gruss
Linda

Normal nicht.
Moinsen,

mal abgesehen von irgendwelchen Sonderkonstellationen, dass meinetwegen ein eh schon wegen Trunkenheit auffällig gewordener regelmäßig besoffen rote Ampeln missachtet, wohl nicht.

Da liegt das normale Ordnungsgeld irgendwo bei 10 EUR. Gefährlich kann’s da schon eher mit dem Radel werden, denn da gibts zu nem netten Bußgeld noch einen Punkt oben drauf. Und wenn sich dann schon vorher welche angesammelt haben, kanns natürlich Probleme geben.

Gruß

Markus

hallo.

eine Kommilitonin von mir sagte, das man seinen Führerschein
für einen Monat entzogen bekommen kann, wenn man bei rot über
eine Fußgängerampel läuft (ohne jedwede Verkehrsgefärdung).
Stimmt das?

nö. das ist eine ordnungswidrigkeit (siehe §§ 25,37,49 STVO). soweit ich weiß, kostet das 5 euro.

gruß

michael

Hallo,

eine Kommilitonin von mir sagte, das man seinen Führerschein
für einen Monat entzogen bekommen kann, wenn man bei rot über
eine Fußgängerampel läuft (ohne jedwede Verkehrsgefärdung).
Stimmt das?

Auszug aus dem BKatV:
130 Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt 5 Euro
130.1 - mit Gefährdung 5 Euro
130.2 - mit Sachbeschädigung 10 Euro

Gruß,
Christian

Moinsen,

aber was ist mit den Fahrradfahrern mit Autoführerschein, denen derselbige aufgrund von Fehlverhalten auf dem Fahrrad abgenommen wurde?
Im Anbetracht dessen, wäre es doch durchaus möglich, dass dies einem Fußgänger auch passiert

Gruß

Klarissa

Moinsen,

aber was ist mit den Fahrradfahrern mit Autoführerschein,
denen derselbige aufgrund von Fehlverhalten auf dem Fahrrad
abgenommen wurde?
Im Anbetracht dessen, wäre es doch durchaus möglich, dass dies
einem Fußgänger auch passiert

Nein, weil Schuhe kein Fahrzeug sind.

Gruß,
Christian

1 „Gefällt mir“

Nein, weil Schuhe kein Fahrzeug sind.

Gruß,
Christian

Können aber bei falschem Gebrauch durchaus die gleichen Schmerzen verursachen wie ein Fahrrad. :smile:))

Und es geht ja um den Verkehrsteilnehmer an sich, wobei jetzt egal ist, ob zu Fuß oder per Rad.
Gruss
Klarissa

Die StVO unterscheidet aber zwischen Fahrzeug (Auto, Motorrad, Fahrrad,…) und nicht Fahrzeug.