Hallo zusammen!
Ich hoffe mal, mir kann jemand helfen…
Person A betreibt neben dem Studium in Sachsen Anhalt ind Baden Württemberg (Hauptwohnsitz) ein Kleingewerbe (Licht- und Tontechnik Verleih). Ende Dezember hat Person B sich Equipment ausgeliehen. Die Rechnung wurde innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen nicht gezahlt. Nach zuerst telefonischen „Ermahnungen“ wurden dann die erste Mahnung verschickt, ebenfalls mit 2 Wochen Zahlungsfrist. Als auch diese nicht gezahlt wurde, wurde nach 3 Wochen die 2. Mahnung per Einschreiben an Person B geschickt. Diese wurde nun auch nicht bezahlt.
Kann Person A von Sachsen Anhalt aus das Mahnverfahren in BaWü einleiten? Wie genau läuft so etwas ab? Wo muss man dazu hingehen?
Oder könnte das z.B. auch eine bevollmächtigte Person aus BaWü einleiten? (Ich habe mal wo gelesen, dass die Mahnverfahren in den einzelnen Bundesländern verschieden ablaufen)
Es besteht ein schriftliches Vertragsverhältnis, würde es sich also lohnen, einen Anwalt einzuschalten? Streitwert ist 250€.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
Philly84
Hallo,
die Frage ist: Will der Kunde nicht zahlen oder kann er nicht? Wenn er nicht zahlen kann (ggf. nur zeitweilig), wird er einem Mahnbescheid auch nicht widersprechen resp. einem Vollstreckungsbescheid einsprechen. Das wäre die Variante kostengünstig an einen Titel (zum Vollstrecken) zu kommen.
Für das Mahnverfahren ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsteller (Gläubiger) seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (§ 689 ZPO), also am Wohnsitz.
Will der Kunde nicht zahlen, stellt sich die Frage: warum? Bemängelt er die Leistung? Wird er das machen, geht es meistens direkt auf einen Zivilprozress hinaus, dann kann man sich den (zeitlichen) Umweg des Mahnverfahrens schenken und direkt Klage einreichen.
Mfg vom
showbee
Hallo!
Vielen Dank schonmal für die Antwort. Heißt das also, dass Person A deswegen extra nach BaWü fahren muss (ca. 100€ Spritkosten) oder würde es reichen, jemand anderes dafür zu bevollmächtigen?
Nunja, was gibt es über den Kunden zu sagen… Er veranstaltete eine Party bei der er ziemlich Miese machte. Wenige Wochen später veranstaltete er jedoch eine andere Party, bei der ich mir sicher bin, dass er dort viel verdient hat. dazu kommt, dass er hauptberuflich im Einzelhandel tätig ist, also ein regelmäßiges Einkommen hat.
Der „Vermieter“, also Person A, hat den den Kunden, also Perosn B, mehrmals telefonisch ermahnt, das Geld zu überweisen, und jedesmal wurde mündlich zugesichert, das Geld innerhalb der nächsten 2 Tage zu überweisen. Grund warum das ganez so lange gedauert hatte war, dass Person B bei Person A bereits ein anderes, um einiges größere Angebot eingeholt hatte, und einen Potentiellenm Großauftrag will man sich ja so nicht „versauen“.
Meiner Meinung nach Person B sowieso nicht gerade die hellste Person, also ich denke das ist bei denen eher das Problem „Chaos“ und „Vergessen“, nur dass es eben demjenigen, der seit fast 4 Monaten auf das Geld wartet, eben auch irgendwann mal stinkt 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Vielen Dank schonmal für die Antwort. Heißt das also, dass
Person A deswegen extra nach BaWü fahren muss (ca. 100€
Spritkosten) oder würde es reichen, jemand anderes dafür zu
bevollmächtigen?
Hallo,
Mahnbescheidformular kaufen, ausfüllen zur Post bringen, fertig! Nix Auto!
Mfg vom
showbee
Guten Abend!
Person A betreibt neben dem Studium in Sachsen Anhalt ind
Baden Württemberg (Hauptwohnsitz) ein Kleingewerbe (Licht- und
Tontechnik Verleih). Ende Dezember hat Person B sich Equipment
ausgeliehen. Die Rechnung wurde innerhalb der Zahlungsfrist
von 14 Tagen nicht gezahlt. Nach zuerst telefonischen
„Ermahnungen“ wurden dann die erste Mahnung verschickt,
ebenfalls mit 2 Wochen Zahlungsfrist. Als auch diese nicht
gezahlt wurde, wurde nach 3 Wochen die 2. Mahnung per
Einschreiben an Person B geschickt. Diese wurde nun auch nicht
bezahlt.
Nette Geschichte, aber ohne wär’s auch gegangen…
(Ich habe mal wo gelesen, dass die Mahnverfahren in
den einzelnen Bundesländern verschieden ablaufen)
Das stimmt, aber wie Showbee schon schrieb: Zuständig ist das Mahngericht am Wohnort des Antragsstellers.
Es besteht ein schriftliches Vertragsverhältnis, würde es sich
also lohnen, einen Anwalt einzuschalten? Streitwert ist 250€.
Aber ja! Wenn Du morgens Hunger auf nur ein einziges Brötchen hast, würde es sich lohnen, zum Bäcker zu gehen?
…oder eben doch zum Anwalt, da ist das Geld für Formular und Porto im Preis schon mit drin, und man begeht keine Fehler!
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…oder eben doch zum Anwalt, da ist das Geld für Formular und
Porto im Preis schon mit drin, und man begeht keine Fehler!
Und wer muss in diesem Fall die Anwaltskosten tragen? Kann man die der Person B ebenfalls berechnen?
Vielen Dank!
Und wer muss in diesem Fall die Anwaltskosten tragen? Kann man
die der Person B ebenfalls berechnen?
Wenn der Anspruch, der erhoben wird, tatsächlich besteht, klar…!
Levay