Hallo!
Person K kauft beim gewerblicher Händler V einen Artikel A. Kurz nach dem Erhalt der Ware schreibt A an V,daß der Artikel defekt sei,sendet ihn unfrei an V zurück. Gleichzeitig will er den Kaufpreise zurückerstattet haben. Zwar hätte V erstmal ein Recht auf Reparatur,aber das ist unnötig,denn die Ware ist in Ordnung. Wer müsste in so einem Fall die Portokosten für die Rücksendung zahlen ? Im Gesetz ist ja nur von Widerruf und von (berechtigter) Reklamation die Rede…wie ist es jedoch bei einer unberechtigten Reklamation ?
Marco
Hallo Marco,
Person K kauft beim gewerblicher Händler V einen Artikel A.
Kurz nach dem Erhalt der Ware schreibt A
Wie kann denn ein Artikel schreiben ?
an V,daß der Artikel defekt sei,sendet ihn unfrei an V zurück. #
Gleichzeitig will er den Kaufpreise zurückerstattet haben.
Zwar hätte V erstmal ein Recht auf Reparatur,aber das ist
unnötig,denn die Ware ist in Ordnung.
Wer müsste in so einem Fall die Portokosten für die
Rücksendung zahlen ?
Lohnt sich überhaupt solch ein Streit ?
Außerdem sollte V als gewerblicher Verkäufer durchaus ein Interesse daran haben, sich nicht mit Kunden zu überwerfen. Auch wenn letzterer sich ruppig verhalten hat.
Gruß
Karl
Immer dieses hätte, sollte, ich finde…
Wo ist hier eigentlich irgendwas, was dem Fragesteller weiterhilft?
Levay
Immer dieses hätte, sollte, ich finde…
Wo ist hier eigentlich irgendwas, was dem Fragesteller
weiterhilft?
Meine Frage „Lohnt sich überhaupt solch ein Streit ?“ hilft sehr wohl weiter.
Nicht in eine Frage verpackt, aber weniger höflich, ist meine Empfehlung: „Vergiss die Sache, es lohnt nicht.“
Denn einmal Porto zu zahlen oder nicht zu zahlen, das bewegt wahrhaftig keine Reichtümer.
Oder geht’s um eine Frage für ein juristisches Seminar ?
Gruß
Karl
Levay
Guten Abend!
Oder geht’s um eine Frage für ein juristisches Seminar ?
Es geht um „Allgemeine Rechtsfragen“. Das ist nun mal dasBrett dafür. Für „Weisheiten und Lebenserfahrung“ findet sich sicher auch ein anderes Plätzchen.
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Servus!
Wenn die Rücksendung innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt, muss man wohl die Reklamation als Widerruf umdeuten. Es kann schließlich nicht sein, dass jemand eine vollkommen korrekte Ware ohne weiteres zurückschicken darf, nicht aber, wenn er meint, dass etwas damit nicht in Ordnung ist. Die Kosten der Rücksendung sind dann grundsätzlich vom Unternehmer zu tragen.
[ot] ich finde
Immer dieses hätte, sollte, ich finde…
Wo ist hier eigentlich irgendwas, was dem Fragesteller
weiterhilft?
Hallo Levay,
Ich finde, daß die Antwort dem Fragesteller bestimmt mehr hilft, als dein Kommentar.
Gruß
Sticky
@MOD: du weißt Bescheid, wegen löschen und so.
Nö
Ach, Stickyams…
Es ist doch offensichtlich, dass ich mit meinem Beitrag nicht versucht habe, dem Fragesteller zu helfen, sondern dass ich (allgemein) darauf hinweisen wollte, dass solche Postings wie das, welches ich beantwortet habe, total überflüssig sind. Es stand nichts drin, was auch nur im Ansatz einen rechtlichen Hinweis enthielt oder sonstig irgendeine Art von Antwort.
Insofern war das von dir jetzt nicht unlogisch, aber ziemlich trivial.
Levay
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Hallo!
Ich glaube, hier wurde nicht nach kulantem Verhalten gefragt, dass den Kunden milde stimmen sollt. Manch ein Online-Händler verzichtet gern auf solche Kundschaft.
Ich denke, dass der Kunde kein Recht hatte, die Ware umzutauschen, wenn sie weder defekt war und auch nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgesandt wurde. Also liegt ein gültiger Kaufvertrag vor und der Versand der Ware ist das Privatvergnügen des Kunden.
Mal ganz davon abgesehen, würde ich die unfreie Rücksendung in jedem Fall in den AGBs ausschließen. Sie führt für den Händler zu Mehrkosten und ist für unzuverlässige Kunden zu verlockend.
Deshalb würde ich sagen, dass das weitere Verhalten des Händlers sich daran orientieren sollte, ob er den Kunden behalten möchte oder nicht. Theoretisch könnte der ihm die Ware zurückschicken und von ihm die Versandkosten für Hin- und Rücksendung berechnen. Ich bezweifle aber, dass der Kunde die bezahlt. Vielleicht wäre die Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich der Versandkosten eine Lösung? Zahlt er den Gesamtbetrag zurück, muss er damit rechnen, dass der Kunde beim nächsten Mal genauso handelt.
Viele Grüße
Anne
Hallo,
Mal ganz davon abgesehen, würde ich die unfreie Rücksendung in
jedem Fall in den AGBs ausschließen.
In JEDEM Fall ???
Damit machst Du die ganze Klausel ungültig (zum. bei gew. Verkäufer)
Gruß
Peter
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