angenommen ein Kunde aus Belgien kauft bei einem Händler aus Deutschland einen TFT Monitor. nach 4 Monaten bricht der Fuss des LCD und der LCD fällt einfach um und ist defekt.
Der Händler möchte nun das Gerät bei sich in D vor ort haben um den Schaden zu sehen. Ist das so i.O… Der Kunde will das Gerät nicht herausgeben… sondern will einen Sachverständigen Vor Ort.
Wie wäre eine vertretbare vorgehensweise für durch den Händler…
Der Händler möchte nun das Gerät bei sich in D vor ort haben
um den Schaden zu sehen. Ist das so i.O… Der Kunde will das
Gerät nicht herausgeben… sondern will einen Sachverständigen
Vor Ort.
Ich denke, dass der Händler sehr wohl das Recht hat, seine Ware bei sich in D anzuschauen. Um als Kunde meine Gewährleistungsansprüche beim Händler durchzusetzen, wäre ich auch bereit den Monitor an den Händler zu schicken. Sollte ein Mangel am Monitor vorliegen, wird der Händler vermutlich auch die Rücksendekosten vom Käufer übernehmen.
Zum Sachverständigen: was hat der Monitor gekostet und was würde das Gutachten kosten? Steht das in irgendeinem Verhältnis?
Wie wäre eine vertretbare vorgehensweise für durch den
Händler…
Der Käufer setzt sich ins Auto und bringt den Monitor zum Händler. Wie sonst soll der Händler sonst die Möglichkeit erhalten den Mangel nachzubessern, zu reparieren oder den Monitor auszutauschen? Man muss ihm schon diese Möglichkeit einräumen, das geht halt nicht ihne den Monitor vor Ort zu haben. Was hätte der Käufer denn gemacht, wenn er den Monitor vor Ort gekauft hätte?