Deutscher Führerschein in den Niederlanden

Person X, deutsch, ist bereits seit 1997 wohnhaft in den Niederlanden.Sie hat versäumt ihren deutschen Führerschein ( rosa Modell ) in Holland registrieren zu lassen, was jedoch nach spätestens einem Jahr hätte passieren müssen.
Jetzt hat Person X erfahren, daß die Registrierpflicht mittlerweile augehoben worden ist. Da der deutsche Führerschein aber älter als 10 Jahre ist und somit nach niederländischem Recht ungültig ist, müßte Person X erneut eine Führescheinprüfung in Holland ablegen, was natürlich mit erheblichen Kosten verbunden wäre.
Kann Person X sich in Deutschland anmelden, auch in Holland gemeldet bleiben und beim deutschen Strassenverkehrsamt einen EU-Führerschein beantragen ohne Ärger zu bekommen?

Hallo erstmal,

Da eine Umschreibung innerhalb der EU nicht mehr Pflicht ist, könnte die Person sich bei der Straßenverkehrsbehörde ihres letzten deutschen Wohnsitzes informieren, ob die den FS umschreiben. Die sind nämlich dafür zuständig, da dort die AKten liegen. Mit etwas Glück braucht die Person sich nichtmal in Deutschland erneut anmelden.

Gruß
Sticky

Hallo!

Also die Person X sollte sich in den Niederlanden einmal genauer erkundigen. Ein gültiger deutscher Führerschein gilt auch in den Niederlanden und muss nicht umgeschrieben werden, das ist durch die EG-FührerscheinRL so vorgegeben. Die Umschreibung ist fakultativ möglich, hiefür sind aber selbstverständlich die niederländischen Behörden zuständig und nicht die deutschen.

Gruß
Tom

Hallo!

Die sind nämlich dafür zuständig, da dort die
AKten liegen.

…ja sicher. Die deutschen Behörden werden einen niederländischen Führerschein ausstellen…

kopfschüttelnder Gruß
Tom

Kopfschüttelnde Nachfrage
Auch Hallo!

…ja sicher. Die deutschen Behörden werden einen
niederländischen Führerschein ausstellen…

Person X, deutsch, ist bereits seit 1997 wohnhaft
in den Niederlanden.

Aus Person X, deutsch schliesse ich das Person X ein deutscher
Staatsbürger ist. Kann es sein, daß für einen deutschen Staatsbürger in
Holland ein Führerschein ausgestellt wird?
fragender Gruß
Wilfried

kopfschüttelnder Gruß
Tom

Hallo!

Kann es sein, daß für einen deutschen
Staatsbürger in
Holland ein Führerschein ausgestellt wird?

Ja sicher - ein Führerschein hat mit der Staatsangehörigkeit nichts zu tun.

Gruß
Tom

verstehe immer noch nicht

Ja sicher - ein Führerschein hat mit der Staatsangehörigkeit
nichts zu tun.

ja, glaub ich schon. Allerdings muss man ihn dann doch in dem Land
machen oder einen umschreiben lassen.
Umschreiben geht dann doch aber nur, wenn er noch gültig ist
Er schreibt jetzt allerdings

Da der deutsche Führerschein aber älter als 10 Jahre
ist und somit nach niederländischem Recht ungültig ist ,
müßte Person X erneut eine Führescheinprüfung in Holland
ablegen, was natürlich mit erheblichen Kosten
verbunden wäre.

Da er in D gültig ist, bleibt doch nur hier, aus Kostengründen, oder?
Er kann natürlich auch einen preiswert beim nächsten Urlaub auf
Aruba, Bonaire oder Curacau machen.
Da dieses aber für mich nicht wichtig ist und die Anfangsfrage
eigentlich schon erledigt, können wir hier aufhören.
Gruß
W

Hallo!

Die sind nämlich dafür zuständig, da dort die
AKten liegen.

…ja sicher. Die deutschen Behörden werden einen
niederländischen Führerschein ausstellen…

Hallo Tom,

Hab ich etwas von einem Niederländischen Führerschein geschrieben?
Als ich 2001 von Luxemburg nach Krefeld gezogen bin, sagte man mir beim Straßenverkehrsamt, daß wenn ich meinen luxemburgischen Führerschein nicht umschreiben ließe, ich im Fall der Verlängerung* oder Umschreibung auf EU-Führerschein dies in Luxemburg erledigen müsse, obwohl ich in Deutschland wohne. Diese Info habe ich vom Abteilungsleiter der Führerscheinstelle gekriegt.
Daher kam mein Tipp, es bei dem Straßenverkehrsamt der Stadt die als letzter Wohnsitz in Deutschland dient zu versuchen.

Gruß
Sticky

* In Luxemburg muß man den Führerschein (PKW) mit 50, 60, 65, 70, usw verlängern laßen. Dies geschieht, indem man zum Hausarzt geht und sich durchchecken läßt. Kostet so zwischen 30 und 50 Euro alleine für die ärztliche Untersuchung. Dann kommen noch die Gebühren für den Führerschein hinzu.

Hallo!

Soweit ich das verstehe geht es aber um eine andere Frage. Das ist ja eine andere Umschreibung, die du meinst, also eine Umschreibung von einem alten Dokument auf ein neues - dann bleibt das aber immer noch der Führerschein des Heimatlandes (Anm.: einen EU-Führerschein gibt es genausowenig wie einen EU-Reisepass, selbst wenn das so draufsteht).

Um die Frage zu beantworten müsste man sich im niederländischen Recht ein wenig auskennen, es kann jedenfalls nicht so sein, dass die betroffene Person in den Niederlanden die Führerscheinprüfung nochmals machen muss. Wenn es Vorschriften bezüglich Untersuchung geben sollte, was durchaus denkbar ist, dann ist das ebenfalls eine Sache, die sich die betroffene Person mit den niederländischen Behörden ausmachen muss.

Gruß
Tom

Hallo!

ja, glaub ich schon. Allerdings muss man ihn dann doch in dem
Land
machen oder einen umschreiben lassen.

Nein, wieso auch? Ein in Deutschland lebender Türke kann doch wohl einen deutschen Führerschein machen und wenn er dann nach Österreich übersiedelt kann er den deutschen behalten oder auf einen österreichischen umschreiben.

Gruß
Tom

wenn er gültig ist owt
owt

Hallo!

Also ein deutscher Führerschein kann nicht kraft eines niederländischen Gesetzes ungültig werden. Dazu würde es einer (nicht vorhandenen) supranationalen Norm (also EG) oder eines (ebenfalls nicht vorhandenen) Staatsvertrages bedürfen, sonst wäre das ein unzulässiger Eingriff in fremde Souveränität.

Gruß
Tom

Der ist auch weiterhin gültig…
Hallo Bettina,

der „Rosa“-Führerschein ist bereits ein nach EU-Richtlinien ausgestelltes Dokument und hat auch weiterhin Gültigkeit…

Außerdem wundert mich das schon ein bisserl…
meine „lieben“ Niederländer haben auch mit dem altem „Grauen Lappen“ keine Probleme…beim „Abkassieren“ ist der denen völlig recht…*g*…

mfg