Hallo Marco,
Hallo Experten,
folgendes Szenario ist denkbar:
Autobesitzer fährt ein Auto mit zulässigem Gesamtgewicht von 3
tonnen.
Eigengewicht des Fahrzeuges 2750 kg. maximal zulässige
Achslast sagen wir mal 1400 kg.
Ich sage jetzt mal nichts zum rechtlichen, dafür gibt es hier genügend Experten, ich beschränke mich auf den Technikteil, davon verstehe ich was.
Hat das Fahrzeug noch gewichtsrelevante Extras?
Im Fahrzeugschein ist das Leergewicht immer ohne Mehrausstattung angegeben, meistens steht auch der Hinweis, dass Mehrausstattung diesen Wert erhöhen kann.
Ich arbeite selber im Gewichtsmanagement eines Fahrzeugherstellers und wir können bis zu 350kg Extras ins Fahrzeug packen, was die zulässige Zuladung von über 750kg auf 400kg reduziert.
Hier wird die Verantwortung auf den Fahrer/Halter abgewälzt, auf die Achslasten/zGG zu achten. Im Gegenzug wird von den Herstellern aber kein Gewicht der Ausstattung genannt…
Das Problem ist ja, wenn der Fahrer sowohl über das zulässige
Gesamtgewicht kommt oder aber die zulässige Achslast
übersteigt, dass er ohne zugelassenem bzw. verkehrstüchtigem
Fahrzeug durch die Gegend fährt.
Nun errechnet der Fahrer jedoch, dass mit den von ihm
erfolgten Zuladungen sowohl unter Gesamtgewicht, als auch
Achslast bleibt.
Ist die reale Zuladung incl. Insassen und Kraftstoff berechnet?
Im Fahrzeugschein ist die Gewichtsangabe incl. einem Fahrer mit 75 kg und mit 90% Kraftstoff angegeben. Ein 100kg Fahrer mach 25kg Mehrgewicht, Kraftstoff schlägt mit 0,74kg/l zu Buche (Beim 100l Tank 7,4kg mehr ggü. 90% Tankfüllung).
Bei einer Verkehrskontrolle jedoch stellt die Polizei fest,
dass die Achslast überschritten ist (de facto), der Fahrer
kann jedoch nachweisen, dass lt. Papieren eigentlich keine
Überlastung hätte da sein dürfen.
Gewichtsrelevante Extras, Fahrer schwerer als definiert, mehr Kraftsstoff, da kommt schon was zusammen.
Wie wird denn sowas im Zweifel geklärt? Für den Angeklagten?
Oder ist er dann immer der arme Wurm? 
Der Fahrer ist für die richtige Beladung zuständig. Inwiefern man von ihm die Kenntnis der unbekannten Größen erwartet weiss ich nicht, bei der grenzwertigen Beladung sollte man sich allerdings bewusst sein, dass die Fahrbarkeit eingeschränkt sein kann.
Für die Ermittlung des realen Leergewichtes bleibt Otto Normalverbraucher allerdings nur eine Wägung als richtige Aussage.
Gruß
MArco
Gruß
Karsten