Achslast vs. Überladung

Hallo Experten,

folgendes Szenario ist denkbar:

Autobesitzer fährt ein Auto mit zulässigem Gesamtgewicht von 3 tonnen.
Eigengewicht des Fahrzeuges 2750 kg. maximal zulässige Achslast sagen wir mal 1400 kg.

Das Problem ist ja, wenn der Fahrer sowohl über das zulässige Gesamtgewicht kommt oder aber die zulässige Achslast übersteigt, dass er ohne zugelassenem bzw. verkehrstüchtigem Fahrzeug durch die Gegend fährt.

Nun errechnet der Fahrer jedoch, dass mit den von ihm erfolgten Zuladungen sowohl unter Gesamtgewicht, als auch Achslast bleibt.
Bei einer Verkehrskontrolle jedoch stellt die Polizei fest, dass die Achslast überschritten ist (de facto), der Fahrer kann jedoch nachweisen, dass lt. Papieren eigentlich keine Überlastung hätte da sein dürfen.

Wie wird denn sowas im Zweifel geklärt? Für den Angeklagten? Oder ist er dann immer der arme Wurm? :smile:

Gruß
MArco

Hallo Experten,

folgendes Szenario ist denkbar:

Autobesitzer fährt ein Auto mit zulässigem Gesamtgewicht von 3
tonnen.

Das ist erste Prämisse : Insgesamt dürfen es nicht mehr als 3000 kg sein.

Eigengewicht des Fahrzeuges 2750 kg.

Damit dürfen nur 250 kg zugeladen werden.

maximal zulässige Achslast sagen wir mal 1400 kg.

Zulässige Achslast für die Vorderachse = ? , für die Hinterachse = ? .

Das Problem ist ja, wenn der Fahrer sowohl über das zulässige
Gesamtgewicht kommt oder aber die zulässige Achslast
übersteigt, dass er ohne zugelassenem bzw. verkehrstüchtigem
Fahrzeug durch die Gegend fährt.

Nun errechnet der Fahrer jedoch, dass mit den von ihm
erfolgten Zuladungen sowohl unter Gesamtgewicht, als auch
Achslast bleibt.
Bei einer Verkehrskontrolle jedoch stellt die Polizei fest,
dass die Achslast überschritten ist (de facto),

Hat man das gemessen ? Wie hoch war die Überschreitung ?

der Fahrer kann jedoch nachweisen, dass lt. Papieren eigentlich keine
Überlastung hätte da sein dürfen.

Der Nachweis fehlt in deinen Ausführungen.

Wie wird denn sowas im Zweifel geklärt? Für den Angeklagten?
Oder ist er dann immer der arme Wurm? :smile:

Der Angeklagte kann versuchen es glaubhaft zu machen, dass er den Tatbestand der Überladung weder wissentlich herbeigeführt hat, noch dass er ihn überhaupt (an igendwelchen Merkmalen) hätte erkennen können.
Schließlich ist es keinem Fahrer zuzumuten, dass er jedesmal vor Fahrtantritt mit dem Fahrzeug auf die Waage geht.
Gruß
Karl

Hallo Marco,

Hallo Experten,

folgendes Szenario ist denkbar:

Autobesitzer fährt ein Auto mit zulässigem Gesamtgewicht von 3
tonnen.
Eigengewicht des Fahrzeuges 2750 kg. maximal zulässige
Achslast sagen wir mal 1400 kg.

Ich sage jetzt mal nichts zum rechtlichen, dafür gibt es hier genügend Experten, ich beschränke mich auf den Technikteil, davon verstehe ich was.

Hat das Fahrzeug noch gewichtsrelevante Extras?
Im Fahrzeugschein ist das Leergewicht immer ohne Mehrausstattung angegeben, meistens steht auch der Hinweis, dass Mehrausstattung diesen Wert erhöhen kann.
Ich arbeite selber im Gewichtsmanagement eines Fahrzeugherstellers und wir können bis zu 350kg Extras ins Fahrzeug packen, was die zulässige Zuladung von über 750kg auf 400kg reduziert.
Hier wird die Verantwortung auf den Fahrer/Halter abgewälzt, auf die Achslasten/zGG zu achten. Im Gegenzug wird von den Herstellern aber kein Gewicht der Ausstattung genannt…

Das Problem ist ja, wenn der Fahrer sowohl über das zulässige
Gesamtgewicht kommt oder aber die zulässige Achslast
übersteigt, dass er ohne zugelassenem bzw. verkehrstüchtigem
Fahrzeug durch die Gegend fährt.

Nun errechnet der Fahrer jedoch, dass mit den von ihm
erfolgten Zuladungen sowohl unter Gesamtgewicht, als auch
Achslast bleibt.

Ist die reale Zuladung incl. Insassen und Kraftstoff berechnet?
Im Fahrzeugschein ist die Gewichtsangabe incl. einem Fahrer mit 75 kg und mit 90% Kraftstoff angegeben. Ein 100kg Fahrer mach 25kg Mehrgewicht, Kraftstoff schlägt mit 0,74kg/l zu Buche (Beim 100l Tank 7,4kg mehr ggü. 90% Tankfüllung).

Bei einer Verkehrskontrolle jedoch stellt die Polizei fest,
dass die Achslast überschritten ist (de facto), der Fahrer
kann jedoch nachweisen, dass lt. Papieren eigentlich keine
Überlastung hätte da sein dürfen.

Gewichtsrelevante Extras, Fahrer schwerer als definiert, mehr Kraftsstoff, da kommt schon was zusammen.

Wie wird denn sowas im Zweifel geklärt? Für den Angeklagten?
Oder ist er dann immer der arme Wurm? :smile:

Der Fahrer ist für die richtige Beladung zuständig. Inwiefern man von ihm die Kenntnis der unbekannten Größen erwartet weiss ich nicht, bei der grenzwertigen Beladung sollte man sich allerdings bewusst sein, dass die Fahrbarkeit eingeschränkt sein kann.
Für die Ermittlung des realen Leergewichtes bleibt Otto Normalverbraucher allerdings nur eine Wägung als richtige Aussage.

Gruß
MArco

Gruß

Karsten

Hallo Karl,

Schließlich ist es keinem Fahrer zuzumuten, dass er jedesmal
vor Fahrtantritt mit dem Fahrzeug auf die Waage geht.
Gruß
Karl

ist es laut Aussage Polizei schon, mich hat man mal mit einem Lkw der auf 7,5 t (eigentlich zulässiges Gesamtgewicht 12 t )abgelastet war, mit ca. 15 % Überladung angehalten. Auf meine Frage wie ich denn das zu hohe Gewicht hätte bemerken sollen wurde mir gesagt, dass ich es hätte entweder berechnen oder zu einer Waage fahren soll.
Wobei ich mich gefragt habe wie ich zu einer Waage hätte kommen sollen, da ich ja dann auch überladen im Strassenverkehr unterwegs bin.
Naja hab nicht lange diskutiert, Strafe hat Gott sei Dank mein damaliger Arbeitgeber bezahlt.

gruss
René

Hallo Karl,

Schließlich ist es keinem Fahrer zuzumuten, dass er jedesmal
vor Fahrtantritt mit dem Fahrzeug auf die Waage geht.
Gruß
Karl

ist es laut Aussage Polizei schon, mich hat man mal mit einem
Lkw der auf 7,5 t (eigentlich zulässiges Gesamtgewicht 12 t
)abgelastet war, mit ca. 15 % Überladung angehalten. Auf meine
Frage wie ich denn das zu hohe Gewicht hätte bemerken sollen
wurde mir gesagt, dass ich es hätte entweder berechnen oder zu
einer Waage fahren soll.
Wobei ich mich gefragt habe wie ich zu einer Waage hätte
kommen sollen, da ich ja dann auch überladen im
Strassenverkehr unterwegs bin.
Naja hab nicht lange diskutiert, Strafe hat Gott sei Dank mein
damaliger Arbeitgeber bezahlt.

Hallo René !
Mir ist - allerdings vor längerer Zeit - ein Fall in die Hände gekommen, bei dem in der Verhandlung vor dem Landgericht (zweite Instanz) der Fahrer eines schweren Holztransporters trotz 30% Überladung freigesprochen wurde. Und zwar mit der Begründung, das die Überladung für den Fahrer nicht erkennbar gewesen sein konnte, aus folgenden Gründen:

  1. Das im Wald aufzuladende Holz schwankt sehr im Gewicht (je nach Trocknungsgrad, und der ist nicht ohne weiteres erkennbar). Außerdem gibt’s im Wald keine Waage.
  2. An der Einfederung des Anhängers wäre die Überladung auch nicht erkennbar gewesen (deswegen sollen diese Holztransporteure ganz gezielt eine brettharte Federung in ihren Anhängern haben).
  3. Auch am Beschleunigungsverhalten wärs nicht erkennbar gewesen (sehr starke Zugmaschine mit gezielt kurzer Achsübersetzung).
    Ich denke, eine solche Argumentation ist auf vergleichbare Fälle übertragbar, in denen die Zuladung für den Fahrer nicht so recht quantifizierbar ist.
    Gruß
    Karl

Hallo René,
wo ist da das Problem?
In den Fahrzeugpapieren steht das Leergewicht sowie das zulässige Gesamtgewicht. Die Differenz ist die max. Zuladung.
In den Frachtpapieren steht das Gewicht der Sendung.
Der Rest ist einfaches Kopfrechnen, oder?
Gruss Sebastian

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Man lernt nie aus… (war mir in der Form auch neu)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Goosi,
das ist ja auch alles richtig. Nur weiss jeder Berufskraftfahrer das auch und reizt nicht jedes theoretisch mögliche Gramm aus. Zumindest nicht ohne sich bewusst zu sein das es damit im Zweifelsfall eine Überladung mit sich bringt.
Ich habe lange genug als Betriebsleiter in einer Spedition gearbeitet um auch zu Wissen wie es in der Praxis funktioniert.
Die meisten fahren überladen. Nicht dramatisch, aber überladen.
Und die Fahrer sind sich dessen in 99% aller Fälle dessen genau bewusst. Gerade im Nah- und Werkverkehr.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

Hi Goosi,
das ist ja auch alles richtig. Nur weiss jeder
Berufskraftfahrer das auch und reizt nicht jedes theoretisch
mögliche Gramm aus. Zumindest nicht ohne sich bewusst zu sein
das es damit im Zweifelsfall eine Überladung mit sich bringt.

  1. Marco ist aber lt. ViKa kein Berufskraftfahrer.
  2. 3 Tonnen ist noch im Bereich eines PKWs, also kann das Kopfrechnen in die Hose gehen.
  3. Ist es ein Nutzfahrzeug, gebe ich dir Recht, da kann ich mir vorstellen, dass die Mehrausstattung nicht so gewaltig auf das Gewicht geht.

Ich habe lange genug als Betriebsleiter in einer Spedition
gearbeitet um auch zu Wissen wie es in der Praxis
funktioniert.
Die meisten fahren überladen. Nicht dramatisch, aber
überladen.
Und die Fahrer sind sich dessen in 99% aller Fälle dessen
genau bewusst. Gerade im Nah- und Werkverkehr.
Gruss Sebastian

Wie gesagt, beim PKW kann die über den Kraftfahrzeugschein auszurechnende Nutzlast auf die Hälfte oder weniger zusammenschrumpfen, ohne das der Nutzer das registriert.

Gruss

Karsten