Hi,
mal angenommen ein Bundesland erhebt eine Zweitwohnngssteuer.
Nach dem Urteil des Landgericht Lüneburgs ist jedoch eine Erhebung der Zweitwohnungssteuer für Studentinnen und Studenten unzulässig.
Wie sollten Student/Innen nun vorgehen, wenn sie vom Finanzamt aufgefordert werden, Auskünfte über ihre Mietverhältnisse o.Ä. zu erteilen?
Gruß,
RZ
mal angenommen ein Bundesland erhebt eine Zweitwohnngssteuer.
Nach dem Urteil des Landgericht Lüneburgs ist jedoch eine
Erhebung der Zweitwohnungssteuer für Studentinnen und
Studenten unzulässig.
Wie sollten Student/Innen nun vorgehen, wenn sie vom Finanzamt
aufgefordert werden, Auskünfte über ihre Mietverhältnisse o.Ä.
zu erteilen?
Hallo,
die ZWSt knüpft i.d.R. an den melderechtlichen Wohnsitz, es stellt sich zunächst die Frage, warum das Kind nicht einfach seinen Hauptwohnsitz am Studienort meldet. Es hat NULL Konsequenzen bezüglich Steuer, Kindergeld oder Beamtenzuschlägen, da all diese Fragen an die tatsächlichen Begebenheiten und nicht an Meldungen anknüpfen.
Wenn man allerdings dem Lemmingmass hinterherrent und meint, nein, ich muss den Hauptwohnsitz bei meinen Eltern beibehalten, hat man mir so gesagt, dann muss man sich äußern. Man könnte (sofern der Sachverhalt vergleichbar) auf ein LG Urteil berufen, aber dies entwickelt nur Wirkungen zwischen den ehem. klagenden Parteien. Insoweit sollte man deutlich machen, dass hier vergleichbarer Sachverhalt vorliegt und man die gleichen Gründe vorträgt. Einfaches Replik: „Nach Urteil LG … muss ich keine ZWSt zahlen.“ wäre falsch.
Mfg vom
showbee