Geerbtes Grundstück veräussern / Pflichten/Rechte
Von: , Frage gestellt am Fr, 17. Mär 2006
Hallo,
Person x und Person y erben gemeinsam jeweils zur Hälfte ein Baugrundstück und haben beide Interesse daran, es zu veräussern. Beide Personen wohnen mehrere Hundert Kilometer vom Grundstück entfernt. Person x möchte einen unabhängigen, familienfremden Makler mit dem Verkauf beauftragen, Person y möchte, dass Ihr Ehepartner die Abwicklung übernimmt. Eine Einigung scheint unmöglich.
Müssen die Parteien sich irgendwie einigen, oder gibt es in solchen Fällen Regelungen?
Welche Pflichten entstehen mit dem Erben eines Grundstücks (Versicherungen, Grundstückspflege)? Darf eine der beiden Parteien zB die Grundstückspflege beauftragen und dem anderen die Hälfte der Kosten in Rechnung stellen?
Danke,
Simone
