Hallo,
Person x und Person y erben gemeinsam jeweils zur Hälfte ein Baugrundstück und haben beide Interesse daran, es zu veräussern. Beide Personen wohnen mehrere Hundert Kilometer vom Grundstück entfernt. Person x möchte einen unabhängigen, familienfremden Makler mit dem Verkauf beauftragen, Person y möchte, dass Ihr Ehepartner die Abwicklung übernimmt. Eine Einigung scheint unmöglich.
Müssen die Parteien sich irgendwie einigen, oder gibt es in solchen Fällen Regelungen?
Welche Pflichten entstehen mit dem Erben eines Grundstücks (Versicherungen, Grundstückspflege)? Darf eine der beiden Parteien zB die Grundstückspflege beauftragen und dem anderen die Hälfte der Kosten in Rechnung stellen?
Hallo,
Person x und Person y erben gemeinsam jeweils zur Hälfte ein
Baugrundstück …
Danke,
Simone
Hallo Simone,
VORSICHT!!! Sind sie schon im Grundbuch eingetragen?
Oder steht es so im Testament / Erbvertrag/ Erbschein?
WIE sind sie im Grundbuch eingetragen?
a) - je zur Hälfte oder
b) - in Erbengemeinschaft?
Zu a): Hier können die beiden rein theoretisch ihre jeweilige Hälfte getrennt von einander veräußern.
Jedoch: WER will schon ein halbes Baugrundstück kaufen?
Denkbare Lösung: Teilung des Grundstücks, dann werden zwei draus und jeder kann seines verkaufen oder behalten. Macht eine Teilung (Fläche, Erschließung etc?) Sinn?
Zu b): Hier müssen sich beide einig werden, denn sie müssen gemeinsam handeln, da sie in Erbengemeinschaft (Gesamthandsgemeinschaft) miteinander verbunden sind!
Also, Einigung auf eine -den Verkauf vermittelnde- Person. Oder macht es Sinn, zwei Menschen mit der Vermittlung des Verkaufs eines Grundstücks zu beauftragen???
Hallo,
Person x und Person y erben gemeinsam jeweils zur Hälfte ein
Baugrundstück …
Welche Pflichten entstehen mit dem Erben eines Grundstücks
(Versicherungen, Grundstückspflege)? Darf eine der beiden
Parteien zB die Grundstückspflege beauftragen und dem anderen
die Hälfte der Kosten in Rechnung stellen?
Danke,
Simone
Hi nochmals!
Das Eigentum geht mit dem Erbfall über.
Wir gehen davon aus, dass das Erbe nicht ausgeschlagen wird.
Zum Erbfall (Todeszeitpunkt des Erblassers) gehen Rechte UND Pflichten über.
Sind mehrere Personen (i.d.R. in Erbengemeinschaft) Erben, so sind sie gemeinsam für alles verantwortlich, was das Erbe (=Aktiva und Passiva) angeht.
Man kann auch Schulden erben!!!
Somit sind Verpflichtungen, die das Grundstück betreffen, von der Erbengemeinschaft zu tragen.
ich gehe mal davon aus, dass „erben gemeinsamt zur Hälfte ien Baugrundstück“ meint, dass beide in ungeteilter Erbengemeinschaft Erben eines einheitlichen Grundstücks sind. Dann hat man jetzt ziemlich Pech gehabt, wenn man sich bei zwei Beteiligten nicht einigen kann, weil es hier zu keinem Mehrheitsbeschluss kommen kann. D.h. man kann sich jetzt vortrefflich vor Gericht ziehen um dort Haare zu spalten, und schlechtestenfalls das Grundstück durch Zwangsversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung der Gemeinschft verkloppen.
Sinnvoller wäre hier natürlich, wenn einfach beide so gut es geht einen Köufer suchen. Das beste Angebot wird dann ziehen. Was die Kosten ggf. eines Maklers angeht, kann man sich dann im Zweifelsfall immer noch streiten. Bei sinnvollen Verwendungen (Pflege) wird die andere Partei übrigens schlechte Karten haben sich zu verweigern, wenn sie keine Alternative aufbieten kann, die billiger kommt.
Gruß vom Wiz
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Vielen Dank!
Die Erben sind im Grundbuch eingetragen und zwar in Erbengemeinschaft. Leider ist die eine Hälfte „qualitativ schlechter“ als die andere, so dass ein getrennter Verkauf nicht möglich wäre.
Wenn y auf den Ehepartner als „Makler“ besteht, x diesem aber nicht über den Weg traut, ist dann eine Zwangsversteigerung der einzige Weg?
Gruss,
Simone
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wenn ich das richtig verstehe, wollen beide Erben das Grundstück verkaufen.
Und warum will der eine Erbe dann keinen Makler einschalten ?
In der Regel zahlt der Käufer des Grundstücks die Maklergebühren.
Und zu welchem Mindestpreis das Grundstück verkauft werden soll, kann doch auch mit dem Makler vereinbart werden.
Wo ist das Problem ?
Wenn Ihr noch länger wartet, können nämlich erst recht Probleme auftreten. Ihr seid Gesamtschuldner und damit stehen beide Erben voll (!) für Grundsteuern und sonstige Zahlungsverpflichtungen ein.
… der Ehepartner von y ist selbst (im weiteren Sinne) in der Immobilienbranche tätig.
x geht aber davon aus, dass y ihn übervorteilen würde und möchte daher einen unabhängigen Makler einschalten.
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