Hallo Leute,
die Recherche gestaltet(e) sich sehr unbequem und langwierig, daher hier meine Frage:
Wer weiss was darüber, wie die jeweilige Staatsangehörigkeit erworben wird?
Ich würde gerne sammeln… oder weiß jemand einen (vollständigen) gültigen Katalog oder eine Liste, nen Link oder eine Online-Quelle?
Deutschland:
Geburt und mindestens ein Elternteil hat die deutsche.
Es gibt keine staatsbürgerschaftsrechtlichen Regelungen im Rahmen der EU. Es gibt eine eigene Unionsbürgerschaft (siehe EG-Vertrag, nicht EU-Vertrag -> daher irreführender Begriff), die die nationale Staatsangehörigkeit ergänzt.
Österreich:
Erwerb durch Abstammung, bei ehelichen Kindern wenn ein Elternteil Österreicher ist, bei unehelichen Kindern wenn die Mutter Österreicherin ist (vermutlich verfassungswidrig).
Sonst ist in bestimmten Fällen der Erwerb durch Verleihung, Erstreckung und Erklärung vorgesehen. Ein Erwerb durch Geburt im Land ist nicht vorgesehen.
Wer weiss was darüber, wie die jeweilige Staatsangehörigkeit
erworben wird?
Ich würde gerne sammeln… oder weiß jemand einen
(vollständigen) gültigen Katalog oder eine Liste, nen Link
oder eine Online-Quelle?
jurablogs.com - suche nach ‚Staatsangehörigkeit‘. Wenn man nicht gerade bei der EU selbst Ausschau hält
Deutschland:
Geburt und mindestens ein Elternteil hat die deutsche.
Erwerb durch Antrag und Erteilung.
EUROPA: (EU: schon vereinheilicht?)
Frankreich: ‚Droit de sol‘
empfehle den Staudinger zum EGBGB! Ein Band davon war recht neu (2000er Jahre) und recht umfangreich und enthielt einige Länderberichte. Staudinger sollte in jeder guten Bibliothek bzw. Rechtswissenschaftlichen Fakultätsbibliothek stehen.