Hallo,
ich hätte da eine Frage die Stellplätze von großen Wohnanlagen betreffend.
Welche Rechte hat der Wohnungseigentümer und damit auch Eigentümer eines Stellplatzes der in solch einer Wohnanlage mit mehreren Parteien wohnt?
Ist es möglich bzw. darf ein nicht angemeldetes Fahrzeug (das zum Beispiel nur im Winter als Winterauto genutzt wird) auf den eigenen Stellplatz gestellt werden?
Oder kann man vom Verwalter der Wohnanlage gezwungen werden das Fahrzeug zu entfernen?
Spielt es außerdem eine Rolle wo der Stellplatz liegt? Sprich wenn man in einer Reihe von mehreren Stellplätzen einen davon im Eigentum hat?
Gibt es da schon Gerichtsurteile?
Weil prinzipiell handelt es sich ja um den Eigentum des Wohnungseigentümers, er kann damit machen was er will.
Nur gibt es da mit Sicherheit auch Grenzen, z.B. kann man auf so einem Stellplatz mit Sicherheit nur mit der Erlaubnis des Verwalters einen Carport aufstellen.
Gilt diese Einschränkung (also muss der Verwalter da um Erlaubnis gefragt werden)auch für Fahrzeuge die zwar die ganze Zeit auf dem Stellplatz stehen aber zum Beispiel nur in den Wintermonaten bewegt werden?
Vielen Dank 
und Gruß
Tobi