Hi Schlaubi´s
Stellt Euch vor, man kauft bei einem Internetauktionshaus eine Jeans.
(getragen).
Das Ding wird gewaschen, grob angeschaut und fliegt in den Schrank.
Bewertung ist auch schon abgegeben. …natürlich positiv!
Beim anziehen bemerkt man einen riesengroßen Dreiangel 4x4 cm an der Stelle der Kniekehle, der genäht wurde.
Wie könnte ich als Käufer der Hose die abgegebene Bewertung noch im Nachhinein ändern??
Was könnte man ansonsten noch tun??
Dankeschön
Silvio
Hallo
man kann einen Ergänzungskommentar loswerden… allerdings kann man nicht mehr von Pos auf neg ändern…
nach dem was ich weiss
Hallo,
Was könnte man ansonsten noch tun??
man könnte vor allem im passenden Brett fragen. Was Dein Problem mit einer rechtlichen Frage zu tun haben soll, entzieht sich meinem Verständnis.
Ein paar Etagen weiter unten gibts ein Brett Onlineauktionshäuser.
Gruß,
Christian
…nur weil ich nicht direkt gefragt habe heißt das noch lange nicht, dass es nicht eine allgemeine „Rechtssache“ ist.
…wieso plusterst Du Dich eigentlich so auf??
Hier kann schließlich jeder mitreden und seine Meinung kundtun! Das alles ohne die entsprechende Ausbildung zu RA!
wäre das nicht der Fall würde ich eingangs nicht die Belehrung lesen müssen!
schade, dass es sich Deinem Verständnis entzieht.
Ich habe ja auch nicht persönlich an Dich geschrieben!
…leg Dich wieder hin
Silvio
P.S. Der Tipp mit dem anderen Brett hätte durchaus genügt Herr Lehrer!
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es nicht eine allgemeine „Rechtssache“ ist.
…wieso plusterst Du Dich eigentlich so auf??
Hier kann schließlich jeder mitreden und seine Meinung
kundtun! Das alles ohne die entsprechende Ausbildung zu RA!
wäre das nicht der Fall würde ich eingangs nicht die Belehrung
lesen müssen!
schade, dass es sich Deinem Verständnis entzieht.
Ich habe ja auch nicht persönlich an Dich geschrieben!
…leg Dich wieder hin
Silvio
P.S. Der Tipp mit dem anderen Brett hätte durchaus genügt Herr
Lehrer!
Wie lustig… Der einzige der sich aufplusterst bist du! 
Und im Ebay-Brett gibts sogar eine FAQ-Antwort zu deiner Frage:
http://www.wer-weiss-was.de/faq1207/entry1177.html
…nur weil ich nicht direkt gefragt habe heißt das noch lange
nicht, dass es nicht eine allgemeine „Rechtssache“ ist.
…wieso plusterst Du Dich eigentlich so auf??
Hier kann schließlich jeder mitreden und seine Meinung
kundtun! Das alles ohne die entsprechende Ausbildung zu RA!
wäre das nicht der Fall würde ich eingangs nicht die Belehrung
lesen müssen!
schade, dass es sich Deinem Verständnis entzieht.
Ich habe ja auch nicht persönlich an Dich geschrieben!
…leg Dich wieder hin
Silvio
P.S. Der Tipp mit dem anderen Brett hätte durchaus genügt Herr
Lehrer!
Du bist ja ein lustiges Kerlchen.
Hi Silvio,
Was könnte man ansonsten noch tun??
nichts, unter Lehrgeld verbuchen. Was möchtest Du denn in die Bewertung schreiben - die Artikelbeschreibung war doch bestimmt wasserdicht, oder?
Gruß Ralf
Hi Ralf…
Wenn die Hose als top und 2x getragen angeboten wird war es wohl doch nicht wasserdicht, was die Artikelbeschreibung angeht.
Habe ein Satz in der Bewertung hinzugefügt…der Rest ist, wie Du erkant hast Lehrgeld. oder Pech.
Denn das kann jedem passieren.
Aber dann wird sich der dann wahrscheinlich unter ´nem anderen Brett Hilfe suchen.
)
Schönes Wochenende
Silvio
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