Sachmangelhaftung

Hallo,
entsprechend der Sachmangelhaftung muß der Kunde dem Händler zwei mal die Gelegenheit geben, die defekte Ware nachzubessern. Wie lange muß der Kunde dem Händler denn dafür Zeit zusprechen? Beispiel: Das Gerät wurde reklamiert, nach drei Wochen dann die Rückmeldung von der Vertragswerkstatt des Herstellers, es sei kein Fehler vorhanden. Das Gerät wird erneut reklamiert und wieder zu der Vertragswerkstatt geschickt worden. Nun kommt auf einmal die Meldung, nach Rücksprache mit dem Hersteller soll ein neues Gerät geliefert werden. Nähere Informationen sind nicht von der Vertragswerkstatt zu erhalten, es wird gesagt man solle sich an den Hersteller wenden. Bei diesem gibt es aber immer nur eine Ansage vom Band, man solle doch später erneut anrufen. Kurz und gut, das Gerät ist jetzt insgesamt sieben Wochen auf Reisen und eine Lösung offensichtlich nicht greifbar. Daraufhin hat der Kunde vom Händler sein Geld zurück verlangt. Der verweigert mit der Begründung der Kunde hat keinen Anspruch auf das Geld. Wie ist hier die Rechtslage? Es kann doch nicht sein, dass das Gerät monatelang unterwegs ist. Und vor allem, was ist wenn das neue Gerät wieder einen Defekt aufweist. Als Anmerkung: Falls hier jemand denkt selber Schuld beim Discounter gekauft und null Service. Falsch! Teuer beim Fachhändler gekauft und ein Markengerät.
Viele Grüsse
Peter

Auch hallo,

„Kein Anspruch auf Geld“ ist schlichtweg nicht direkt unfalsch, sonden steht knallhart im BGB. Über erlaubte Abweichungen Klarheit sollte einfach mal ein Blick in die AGB des Händlers schaffen.

Regelmäßig wird Händlern eine Nachbesserungszahl von 2…3 bei offensichtlichen Mängeln zugestanden. Die Dauer der Nachbesserung sollte einen angemessenen Zeitraum nicht übersteigen. Was angemessen ist, richtet sich auch nach der Art des Gegenstandes.

Grüße
HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie lange muß der Kunde dem Händler denn dafür

Zeit zusprechen?

Wieso der Händler? Ich glaube es gelten die Garantiebedingungen des Herstellers!
Manche Händler nehmen allerdings die Ware auch problemlos zurück! Einen gesetzlichen anspruch diesbezüglich gibt es allerdings nicht!

Beispiel: Das Gerät wurde reklamiert, nach

drei Wochen dann die Rückmeldung von der Vertragswerkstatt des
Herstellers, es sei kein Fehler vorhanden.

Das habe ich bei meinen Kndendiensteinsätzen auch oft. Ich komme zum Kunden und alles geht einwandfrei…

Das Gerät wird

erneut reklamiert und wieder zu der Vertragswerkstatt
geschickt worden. Nun kommt auf einmal die Meldung, nach
Rücksprache mit dem Hersteller soll ein neues Gerät geliefert
werden.

Ein neues Gerät ist doch eine gute Lösung??

wie lange liegt den di Zeit zwischen dem Bescheid dass ein Neugerät geliefert wird bis jetzt??

Wie lange muß der Kunde dem Händler denn dafür

Zeit zusprechen?

Wieso der Händler? Ich glaube es gelten die
Garantiebedingungen des Herstellers!

Um den Glauben durch Wissen zu ergänzen, sei ein Blick auf FAQ:1152 empfohlen.

Gruß,
Christian

1 „Gefällt mir“