Person A liegt im Streit mit seiner Mutter und zieht deshalb aus seinem Elternhaus aus. Der Vater von Person A starb vor ca. 3 Jahren. Wie und wo kann Person A sein Erbe antreten bzw. einfordern? Die Mutter möchte natürlich nichts ausbezahlen.
Person A liegt im Streit mit seiner Mutter und zieht deshalb
aus seinem Elternhaus aus. Der Vater von Person A starb vor
ca. 3 Jahren. Wie und wo kann Person A sein Erbe antreten bzw.
einfordern? Die Mutter möchte natürlich nichts ausbezahlen.
Hallo!
Hat A überhaupt einen Anspruch?
Zentrale Frage: Ist A erbteils- oder pflichtteilsberechtigt?
Dies hängt 1. davon ab, ob er Abkömmling (Geburt, Adoption) des „Vaters“ ist und 2. mindestens seinen gesetzlichen Erb- bzw. Pflichtteilsanspruch nicht verwirkt hat und/oder 3. eingesetzt wurde, falls es ein Testament (Letztwillige Verfügung) gibt.
a) Aus Gesetz könnte er neben der Mutter (und anderen Personen …!?) Erbe sein.
b) Aus Letztwilliger Verfügung könnte er (neben der Mutter und anderen Personen …!?) Erbe oder Pflichtteilsberechtigter sein.
Wenn a) oder b) zu bejahen ist oder sein könnte, dann sollte er sich ans zuständige Nachlassgericht wenden (Amtsgericht oder in Würrtemberg: Notariat).
Die Ausschlagungsfrist ist kurz und hängt davon ab, wann A vom Tode und seinem potenziellen (!!!) Anspruch erfuhr. GGfs. vermutet er ja nur, dabei hilft eben auch das zuständige Nachlassgericht.
Vor der Verjährung braucht er keine Angst haben: 30 Jahre 
Good luck, mfG, Jogi