Roller gekauft ,leider viel älter als angegeben

Herr X will für seine Tochter einen Roller kaufen.In der örtlichen Presse steht ein Angebot drin .Es steht BJ 2004 und scheint günstig.
Herr X kauft den Roller,es wird ein handschriftlicher Vertrag gemacht,allerdings ohne Baujahrangabe.In der Betriebserlaubnis steht auch das Jahr 2004.
Herr X merkt leider erst zu Hause das auf der Betriebserlaubnis ein kleine schwach zu erkennender Stempel mit der Aufschrifft *Zweitschrift* steht.
Neugierig geworden fragt Herr X beim Hersteller des Rollers an wie alt er ist,ist ja kein Problem da die Fahrzeugnummer in der Betriebserlaubnis steht.
Herr X erfährt dann das der Roller tatsächlich von 1998 ,also 6 Jahre älter ist.
Kann Herr X den Vertrag rückgängig machen und seine Unkosten (für nachgemachte Schlüssel usw) geltend machen.
Herr X ärgert sich sehr,denn dann war der Roller viel zu teuer.
Herr X fühlt sich getäuscht.Was kann er tun?

Hi Vera,

die wichtige Frage lautet:
Was genau plant Herr X? Will er den Roller behalten, weil er doch soweit in Ordnung ist? Dann sollte er mit dem Verkäufer über einen wirklich gehörigen Preisnachlaß verhandeln.

Aus der Sachmangelhaftung kommt der VK wohl nicht raus. Er hat eine falsche Beschreibung geliefert und darf überdies auch für die Gewährleistung einstehen, so sie nicht speziell ausgeschlossen wurde.

Danach käme der Gang zum Rechtsanwalt, wenn die Verhandlungen über Preisminderung oder evtl. Rückgabe des Rollers erfolglos waren. Ob möglicherweise ein Betrug vorliegt, könnte der RA klären.

Herr X könnte auch gleich zum RA laufen. Ich jedoch würde zunächst verhandeln, wenn mir das Produkt an sich gefällt.

mfg Ulrich (IANAL)

Herr X hat die übliche Klausel in dem handschriftlichen Vertrag stehen *Fahrzeug wird gekauft wie besichtigt*
Ist der VK damit aus dem Schneider?
In der Zeitungsannonce sthet aber eindeutig * BJ 2004*.

Hi,

Aus der Sachmangelhaftung kommt der VK wohl nicht raus. Er hat
eine falsche Beschreibung geliefert und darf überdies auch für
die Gewährleistung einstehen, so sie nicht speziell
ausgeschlossen wurde.

Du kannst uns doch auch sicher die Unterschiede zwischen der Sachmangelhaftung und der Gewährleistung erklären, oder?

Hi Vera,

Herr X hat die übliche Klausel in dem handschriftlichen
Vertrag stehen *Fahrzeug wird gekauft wie besichtigt*
Ist der VK damit aus dem Schneider?

Da habe ich noch das ausgebuddelt:
http://www.recht-in.de/forum/beitrag.php?nr=10401501…

So richtig aus dem Schneider scheint er nicht zu sein. Ich interpretiere das so, daß das nur für Mängel gilt, die man als Käufer ohne Probleme erkennen kann. Z.B. der Lenker steht völlig schief, die Räder ähneln mehr einer 8 oder der Rahmen ist völlig windschief.

In der Zeitungsannonce sthet aber eindeutig * BJ 2004*.

Ebent. Das ist eine zugesicherte Eigenschaft, die für den Preis relevant ist. Und diese Eigenschaft ist nachweislich falsch. Das ist der Punkt, an dem die Verhandlungen einsetzen könnten.

mfg Ulrich (immer noch IANAL)

Hi Goosi,

Du kannst uns doch auch sicher die Unterschiede zwischen der
Sachmangelhaftung und der Gewährleistung erklären, oder?

*örks* *rotanlauf*

Schon wieder eingefallen.
http://www.wer-weiss-was.de/faq164/entry1152.html

Ich gelobe Besserung.

mfg Ulrich