Rechtsanwalt gibt keine Rechnung, wieso?

Hallo liebe Wissenden,

mal angenommen, man geht zum Anwalt dass dieser in einer bestimmten Situation einen Brief Schreibt und einige Auskünfte gibt. Der Rechtsanwalt sagt einem aber nie wieviel das kosten wird, er verlangt den Hartz IV Bescheid, und die Rechtschutzversicherungsnummer, nur so wird eine Rechnung erstellt. Aber es weiss doch jeder dass die Rechtschutzversicherung keinen Brief vom Anwalt bezahlt, sondern nur wenn tatsächlich ein Prozess begonnen wird. Der Hartz IV Bescheid hat ja auch nichts damit zu tun, da man ja wegen einen Brief nicht Prozesskostenhilfe beantragen möchte. Der Rechtsanwalt möchte aber unbedigt diese Unterlagen, aber für was??? Warum wird nicht eine Rechnung geschikt od. über die Kosten Informiert??? Was kann man in solchen Fall machen???

Gruss Skull

Aber es weiss doch jeder dass die
Rechtschutzversicherung keinen Brief vom Anwalt bezahlt,
sondern nur wenn tatsächlich ein Prozess begonnen wird.

Das weiß jeder? Ich z.B. weiß das nicht.

Levay

hallo.

Aber es weiss doch jeder dass die
Rechtschutzversicherung keinen Brief vom Anwalt bezahlt,
sondern nur wenn tatsächlich ein Prozess begonnen wird.

vielleicht denk ich falsch, aber ich als rechtschutzversicherung würd nur zahlen, wenn jemand eine anwaltsrechnung vorlegen kann.
oder rechnet der anwalt - wie ein arzt mit der krankenversicherung - direkt mit der rechtschutzversicherung ab?

Der
Hartz IV Bescheid hat ja auch nichts damit zu tun, da man ja
wegen einen Brief nicht Prozesskostenhilfe beantragen möchte.
Der Rechtsanwalt möchte aber unbedigt diese Unterlagen, aber
für was???

das weiß wohl nur er selber…

Warum wird nicht eine Rechnung geschikt od. über
die Kosten Informiert???

und das wohl auch. ein anwalt kann - wie jeder andere dienstleister - jedem, der seine dienste in anspruch nimmt, eine rechnung dafür stellen. ob der empfänger der dienstleistung hartz4 kriegt oder millionär ist, ist völlig egal.

Was kann man in solchen Fall
machen???

gar nix? wenn der anwalt kein geld will, kriegt er halt keins.

gruß

michael

oder rechnet der anwalt - wie ein arzt mit der
krankenversicherung - direkt mit der rechtschutzversicherung
ab?

Hallo,

durchaus möglich! Der Anwalt holt eine Deckungszusage bei der Versicherung ein und dann kann er nach Abtretung der Ansprüche gg. die Versicherung direkt bei der Versicherung abrechnen.

Mfg vom

showbee

Na, noch Lust auf eine kompetente Antwort?
Hallo!

Aber es weiss doch jeder dass die
Rechtschutzversicherung keinen Brief vom Anwalt bezahlt,
sondern nur wenn tatsächlich ein Prozess begonnen wird.

Wenn weder Levay noch ich das wissen, ist die Wahrscheinlichkeit äußerst gering, dass das auch wahr ist, was nach Deiner Meinung jeder andere weiß. Auch Rechtsschutzversicherer freuen sich, wenn eine Angelegenheit außergerichtlich geregelt werden kann, das macht die Sache nämlich billiger.

Der
Hartz IV Bescheid hat ja auch nichts damit zu tun, da man ja
wegen einen Brief nicht Prozesskostenhilfe beantragen möchte.

Nö, denn es kommt ja nicht zum Prozess. Aber auch der Staat hat ein Interesse daran, dass nicht jeder Streit vor Gericht landet, und deswegen gibt es die Beratungshilfe. Dafür braucht der Anwalt 3 Dinge vom Mandanten: a) ein unterschriebenes Antragsformular, b) den ALG-II-Bescheid und c) einen 10-Euro-Schein. Auf diesen kann der Anwalt bei besonders armen Leuten aber auch verzichten.

Der Rechtsanwalt möchte aber unbedigt diese Unterlagen, aber
für was???

Für sicher sein zu können, dass seine Bemühungen eines Tages auch bezahlt werden. Deshalb fragt er zunächst bei der Versicherung an. Das ist zwar Sache des Mandanten, wird aber von service-orientierten Kanzleien mit übernommen. Sagt die Versicherung zu, kriegt sie auch die Rechnung. Sagt die Versicherung ab, beantragt der Rechtsanwalt Beratungshilfe, s. o.

Warum wird nicht eine Rechnung geschikt od. über
die Kosten Informiert??? Was kann man in solchen Fall
machen???

Der Mandant hat natürlich ein Recht auf Kostentransparenz und sollte schon darauf bestehen, sich die Abläufe erklären zu lassen.´Schließlich geistert das Horrormärchen von den teuren Anwälten durch immer noch zu viele Köpfe, deswegen sollte man sich die Angst, dass irgendwann noch eine Schock-Rechnung kommt, gleich vom Anwalt nehmen lassen.

Vielen Dank für Deine Antwort. Es war sehr hilfreich. Die einzigste Antwort mit der ich überhaupt etwas anfangen konnte. Leider ist es in diesen Forum immer so.Es antworten Leute die von nichts Ahnung haben, aber gross laber wollen, aber lass ich sie mal .

Gruss Skull

Hallo,

ich bin kein Jurist, aber ich frage mich, wozu Rechnung, wenn du Hartz IV bist?
Ich weiß zwar nicht, für was für Rechtsberatungen das gilt (unverschuldete Fälle??), aber als ich arbeitslos war (nicht Hartz IV), hab ich am Gericht einen Schein bekommen, mit dem ich zu meinem Anwalt gegangen bin und hab dem Anwalt nichts zahlen brauchen.

Chris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ich weiß zwar nicht, für was für Rechtsberatungen das gilt
(unverschuldete Fälle??), aber als ich arbeitslos war (nicht
Hartz IV), hab ich am Gericht einen Schein bekommen, mit dem
ich zu meinem Anwalt gegangen bin und hab dem Anwalt nichts
zahlen brauchen.

Ja und es gibt sogar Anwälte, die erledigen selbst diesen Weg für dich und das ohne weitere Kosten! Darum geht es doch hier oder?

Gruß
Tom

also…

zummeinen gibt es Beratungshilfe für Bedürftige…dann erhält der Anwalt ein Honorar von der Staatskasse…das allerdings niedirger als im Normalfall ist.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, gibt es natürlich keine Beratungshilfe. Rechtsschutzversicherung greifen durchaus auch für außergerichtliche Rechtsstreitgkeiten ein - klassischer Fall wäre z. B. Geltendmachen von Ansprüchen gegen gegn. Versicherung beim Kfz-Unfall. Die Versicherung zahlt sogar, wenn der Anwalt von einem Prozeß abrät…das ist die sogenannte Abrategebühr.

Der Anwalt rechnet üblicherweise direkt mit der Versicherung. Die Versicherung zahlt den Anspruch des Versicherungsnehmers im verkürzten Zahlungsweg direkt an den Anwalt…

LOL…das hier ist der erste Fall, in dem sich Mandant darüber aufregt *g*…wahrscheinlich weil das Weltbild in Bezug auf die bösen, geldgierigen Anwälte gelitten hat…