Na, noch Lust auf eine kompetente Antwort?
Hallo!
Aber es weiss doch jeder dass die
Rechtschutzversicherung keinen Brief vom Anwalt bezahlt,
sondern nur wenn tatsächlich ein Prozess begonnen wird.
Wenn weder Levay noch ich das wissen, ist die Wahrscheinlichkeit äußerst gering, dass das auch wahr ist, was nach Deiner Meinung jeder andere weiß. Auch Rechtsschutzversicherer freuen sich, wenn eine Angelegenheit außergerichtlich geregelt werden kann, das macht die Sache nämlich billiger.
Der
Hartz IV Bescheid hat ja auch nichts damit zu tun, da man ja
wegen einen Brief nicht Prozesskostenhilfe beantragen möchte.
Nö, denn es kommt ja nicht zum Prozess. Aber auch der Staat hat ein Interesse daran, dass nicht jeder Streit vor Gericht landet, und deswegen gibt es die Beratungshilfe. Dafür braucht der Anwalt 3 Dinge vom Mandanten: a) ein unterschriebenes Antragsformular, b) den ALG-II-Bescheid und c) einen 10-Euro-Schein. Auf diesen kann der Anwalt bei besonders armen Leuten aber auch verzichten.
Der Rechtsanwalt möchte aber unbedigt diese Unterlagen, aber
für was???
Für sicher sein zu können, dass seine Bemühungen eines Tages auch bezahlt werden. Deshalb fragt er zunächst bei der Versicherung an. Das ist zwar Sache des Mandanten, wird aber von service-orientierten Kanzleien mit übernommen. Sagt die Versicherung zu, kriegt sie auch die Rechnung. Sagt die Versicherung ab, beantragt der Rechtsanwalt Beratungshilfe, s. o.
Warum wird nicht eine Rechnung geschikt od. über
die Kosten Informiert??? Was kann man in solchen Fall
machen???
Der Mandant hat natürlich ein Recht auf Kostentransparenz und sollte schon darauf bestehen, sich die Abläufe erklären zu lassen.´Schließlich geistert das Horrormärchen von den teuren Anwälten durch immer noch zu viele Köpfe, deswegen sollte man sich die Angst, dass irgendwann noch eine Schock-Rechnung kommt, gleich vom Anwalt nehmen lassen.