Schulden auf Kosten anderer

Hallo,

wenn man weiss, bzw. ahnt dass jemand auf den Namen eines anderen im Haushalt lebenden Dinge in Katalogen bestellt, Telefon anmeldet, GEZ anmeldet, Strom anmeldet, usw… dies aber nie bezahlt und alle Mahnungen und Vollstreckungsbescheide unterschlägt, wie kann der betroffenen Person (also dem Opfer) geholfen werden. Das Problem ist, dass das Opfer nicht 100%ig weiss, wo überall Schulden bestehen, und dass das Opfer damals noch minderjährig war, mittlerweile jedoch volljährig ist.
Das Opfer kann ja wirklich zu 100% nichts für die Schulden.
Wie kann es sich später wehren, wenn es eine eigen Wohnung hat und dann angeschrieben wird? Vorher hat das Opfer ja nie einen Brief zu sehen bekommen!

Rückfrage: Das „Opfer“, seit wann weiß es denn davon? Hat das „Opfer“ erst später von all diesen Dingen erfahren, oder wusste es, was mit seinem Namen getrieben wird?

Levay

Hallo,
das „Opfer“ hat nicht gewusst, was in seinem Namen getan wird.
Es hat vom Hörensagen dritter erfahren, dass soetwas passiert sei. Wo genaue hat es jedoch nicht erfahren, das ist ja das Problem.
Außerdem ist es Fakt, dass der „Täter“ die gleiche Sache schon früher mit jemandem anders getan hat!
Das damalige Opfer bekam zu hören, dass es nach Ankunft der Mahnungen innerhalb 4 Wochen Einspruch hätte einlegen müssen. Das damalige Opfer wusste aber von alldem auch nichts und hatte auch keine Briefe erhalten. Erst als es eine eigene Anschrift hatte!
Dem jetzigen Opfer soll all dies erspart bleiben.

Ich wollte ja erst versuchen, eine rechtliche Antwort darauf zu geben, aber ehrlich gesagt: Wenn hier sogar schon das Stadium der Vollstreckung erreicht wurde, dürfte das einzige, was Sinn macht, sein, sofort einen Anwalt aufzusuchen und sich detailliert in den verschiedenen Punkten (z.B. ist GEZ ja was ganz anderes als eine Katalogbestellung) beraten und helfen zu lassen.

Levay

Hallo!

Dem jetzigen Opfer soll all dies erspart bleiben.

Dann ist dem jetzigen Opfer schonmal zu raten, bei Mahnbescheiden fleißig Widerspruch einzulegen, wenn dann welche kommen. Wenn man sich wirklich sicher ist, dass da jemand unter fremdem Namen Dinge bestellt, um später die Rechnung nicht zahlen zu müssen, dann drängt sich natürlich etwas auf, das sich Betrug nennt und die zuständigen Behörden brennend interessieren würde. Man könnte sich auch mal auf den Weg zum Anwalt machen…würde eine Unterlassungsklage gestützt auf § 12 BGB Sinn machen? Ich weiß nicht…nur so eine Idee.

Gruß,

Florian.

Hi,

und wenn man zudem den letzten Beitrag von „BigGin“ dazunimmt, wonach ein überschuldetes Erbe des Vaters im Raume steht, mag ich mir zu gerne ausmalen, dass derjenige welche Besteller der Vater war. Dann hat man neben dem Argumentationsproblem (ich wars nicht, es war der Vater) zudem das Beweisproblem, da der Vater wohl beim lieben Herrgott ist.

Eine Beratung hinsichtlich Erbausschlagung, Nachlassinsolvenz nebst Verbraucherinsolvenz wäre wohl das richtige!

Mfg vom

showbee

Noch lebt er…
Die Frage die sich aufgedrängt hatte, war was ist wenn er nicht mehr ist!