Schufaeintrag nach unberechtigten Forderungen?

Hallo,

Ich frage tatsächlich nur aus allgemeinem Interesse, ohne dass ein konkreter Fall in meiner Umgebung vorliegt.

Immer häufiger lese ich in letzter Zeit Klagen über Internet-Provider (so auch im Editorial der letzten c’t): das Einzige was oft funktioniere seien die Inkasso-Abteilungen.

Noch schlimmer lese ich in letzter Zeit häufig Klagen von Leuten, die von Providern mit Rechnungen und Mahnungen überzogen werden, nachdem sie angeblich telefonisch einen Vertrag abgeschlossen hätten. Natürlich ohne Ansprechpartner und bei der kostenpflichtigen Hotline hätte man Menschen am anderen Ende, für die ein „Vertragsnachweis“ ein Fremdwort sei.

Noch schlimmer (und hier kommen meine Fragen): Die Leute haben oft Panik, bei Nichtreagieren einen Schufa-Eintrag zu bekommen und diesen erst zu bemerken, wenn sie plötzlich bei keinem Versandhaus mehr etwas auf Rechnung bestellen können. Meine Fragen also:

  • Ist diese Angst begründet, oder ist das Panikmache?
  • Kann man einen Schufaeintrag bekommen, wenn man auf unberechtigte Forderungen einfach nicht reagiert, oder erst nach dem ganzen Verfahren Zahlungsbefehl, Gerichtsvollzieher, etc. (wo man doch hoffentlich spätestens beim Zahlungsbefehl einen begründeten Einspruch an eine kompetente Person schicken kann).
  • Ist die Schufa verpflichtet, die Vorwürfe sorgfältig zu überprüfen? Ist sie verpflichtet, dem Eingetragenen eine Mitteilung zu machen? Macht dort ein Einspruch Sinn?

Mit vielen Grüssen, Walkuerax

  • Ist diese Angst begründet, oder ist das Panikmache?

Ja, nein

  • Kann man einen Schufaeintrag bekommen, wenn man auf
    unberechtigte Forderungen einfach nicht reagiert, oder erst
    nach dem ganzen Verfahren Zahlungsbefehl, Gerichtsvollzieher,
    etc. (wo man doch hoffentlich spätestens beim Zahlungsbefehl
    einen begründeten Einspruch an eine kompetente Person schicken
    kann).

Ja

  • Ist die Schufa verpflichtet, die Vorwürfe sorgfältig zu
    überprüfen?

Nein

Ist sie verpflichtet, dem Eingetragenen eine Mitteilung zu machen?

Nein

Macht dort ein Einspruch Sinn?

Nein, ein Eintrag in der Schufa kann nur vom Eintragenden gelöscht werden. Notfalls muß dieser auf dem Rechtsweg gezwungen werden.

Mit vielen Grüssen, Walkuerax

Mit genausovielen Grüßen Nordlicht

Ich hatte mal was Doofes.
Hatte einen Kurs belegt und immer pünktlich meine Rechnungen bezahlt.
Plätzlich stand mal der Gerichtsvolzieher da und wollte 800 Euro.
Pi, Pa, Po er meinte die HWK ist eine PErson des öffenltichen Rechtes udn brauche keinen Mahnweg.
Naja ich jedenfalls nie eine Rechnung über die 800 Euro bekommen.
Es hat 1 Woche gedauert bis ich dies mit der HWk klären konnte.
Die Rechnung war bezahlt.

Dann ein Jahr später wollte ich ein neun neues Handy
*Du nix bekommen Handy, du Schufa*
Ok Schufa nachgesehen, war ein Eintrag drinen, wegen etwas gerichtlichen.

Musste ich erst bei der HWK eien bestätigung holen das dort alles geklärt ist.
Dann zum Amtsgericht.
Dann zur Schufa.

Und nun kann es sein das dennoch 3 Jahre ein Vermerk enthalten ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke und puuh…

Hallo,

Danke für Eure beiden Einschätzungen, das klingt ehrlich gesagt ziemlich schlimm.
Wäre es im Zivilleben nicht „üble Nachrede“, wenn jemand falscherweise verbreitet, dass Person X ihre Rechnungen nicht bezahlt? Wie kann es sein, dass die Schufa dem nicht unterliegt?

Mit vielen Grüssen, Walkuerax

Hallo,

einige Klarstellungen:

Die Schufa darf Merkmale nur speichern, wenn die Informationen öffentlich sind (z.B. Haftbefehl zur Erzwingung einer Eidesstattlichen Versicherung) oder der Kunde dieser Speicherung zugestimmt hat (Schufa-Klausel).

Die Meldung an die Schufa muss korrekt sein. Strittige Forderungen dürfen nicht gemeldet werden. Wenn eine Schufa-Klausel unterschrieben wurde gilt dann

  • Kann man einen Schufaeintrag bekommen, wenn man auf
    unberechtigte Forderungen einfach nicht reagiert,

Ja. Woher soll der Zahlungsempfänger wissen, dass der Kunde die Forderung in Frage stellt. Praktisch läuft das doch so: Unternehmen (z.B. Handy-Provider)schickt einer Rechnung. Diese ist falsch, weil irgendwo ein Fehler passiert ist.

Wenn der Kunde das Unternehmen nun nicht auf den Fehler hinweist (und um Korrektur der Rechnung bittet), braucht er sich nicht wundern, wenn das Unternehmen (in Unkenntnis des Fehlers) versucht das Geld einzutreiben und in letzter Konsequenz auch die Schufa informiert.

Also:

  • Rechnung reklamieren
  • unstrittigen Betrag zahlen

Dann sollte die Schufa-Problematik gelöst sein. Es sei denn, die Rechnung war doch richtig…

oder erst nach dem ganzen Verfahren Zahlungsbefehl, Gerichtsvollzieher,
etc. (wo man doch hoffentlich spätestens beim Zahlungsbefehl
einen begründeten Einspruch an eine kompetente Person schicken
kann).

Damit es soweit kommt ist zunächst einmal die Forderung gerichtlich zu bestätigen (Titulierung). Hierbei ist derjenige, der Geld will beweispflichtig.

Hallo,

Die Schufa darf Merkmale nur speichern, wenn die Informationen
öffentlich sind (z.B. Haftbefehl zur Erzwingung einer
Eidesstattlichen Versicherung) oder der Kunde dieser
Speicherung zugestimmt hat (Schufa-Klausel).

Die Meldung an die Schufa muss korrekt sein. Strittige
Forderungen dürfen nicht gemeldet werden. Wenn eine
Schufa-Klausel unterschrieben wurde gilt dann

Danke, das klingt schon mal beruhigender. Ich nehme an, bei falschen Einträgen könnte (und sollte) man dann wohl den verklagen, der ihn wider besseres Wissen getätigt hat.

Also:

  • Rechnung reklamieren
  • unstrittigen Betrag zahlen

Dann sollte die Schufa-Problematik gelöst sein. Es sei denn,
die Rechnung war doch richtig…

Jein. Klar sollte dies normalerweise so laufen. Ich kam aber auf diese Problematik durch einen aktuellen Artikel in der Computerzeitschrift c’t (der sich mit Klagen in diversen Foren über bestimmte Provider deckt). Da beschweren sich Leute, dass ihnen Rechnungen ins Haus flattern, über Verträge (Anschlüsse), die sie angeblich telefonisch abgeschlossen hätten. Ein Ansprechpartner stünde nicht dabei, Widerrufe die per Einschreiben mit Rückantwort an die entsprechenden Firmen geschickt würden blieben ohne Reaktion und die Rachnungen und Mahnungen kämen weiterhin. In der kostenpflichtigen Hotline wüsste niemand Bescheid und das Wort „Vertragsnachweis“ sei dort ein Fremdwort.

Und etliche haben dann Angst vor einem Schufa-Eintrag. Aber so wie ich Dich verstehe, müsste dann ein einmaliger nachweisbarer Widerspruch gegen die 1. Rechnung ausreichen? Wenn die Firma allerdings weiterhin Mahnungen schickt, kann man natürlich befürchten, dass sie einen dennoch bei der Schufa meldet. Wie kann man sich denn davor am besten schützen?

Mit vielen Grüssen, Walkuerax

Rückfrage
Hallo,

Die Schufa darf Merkmale nur speichern, wenn die Informationen
öffentlich sind (z.B. Haftbefehl zur Erzwingung einer
Eidesstattlichen Versicherung) oder der Kunde dieser
Speicherung zugestimmt hat (Schufa-Klausel).

Echt? Das steht bei der Schufa aber anders: es wird alles gespeichert, was die Kreditwürdigkeit beeinflußt. Das ist nicht erst der Haftbefehl, das ist auch schon eine Störung der Rechnungsbegleichung. Was dann sogar bereits die erste Mahnung sein könnte.
Und die Klausel ist bei den hier interessanten angeblichen Verträgen garantiert in den AGB zu finden.

Die Meldung an die Schufa muss korrekt sein.

Klar. Aber was ist korrekt, wenn es zwei Ansichten gibt?

Strittige Forderungen dürfen nicht gemeldet werden.

Das möchte ich ebenfalls mal stark bezweifeln. Wenn ein Kredit platzt, muß der Kreditgeber mit Sicherheit nicht erst bis auf das Urteil vom Verfassungsgericht warten, sondern wird das so bald wie möglich melden.

Damit es soweit kommt ist zunächst einmal die Forderung
gerichtlich zu bestätigen (Titulierung). Hierbei ist
derjenige, der Geld will beweispflichtig.

Aber doch erst, wenn Einspruch eingelegt wurde, oder? Meinst Du mit Titulierung die Zwangsvollstreckung oder erstmal den Mahnbescheid?
Gruß
Axel (ianal)

Strittige Forderungen werden, solange wie sie denn strittig sind, in der Schufa nicht erwähnt. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht, Forderungen, die unberechtigt sind, zu bestreiten. Dann kommt es schlimmstenfalls zum Rechtsstreit, und wenn die Forderungen wirklich nicht berechtigt waren, steht ja nichts zu befürchten.

Levay