Hallo zusammen ich hätte eine Frage!
Person A und Begleiter mieten sich einen Lieferwagen bekommen bei Abholung Schlüssel in die Hand und einen Vertrag zum unterschreiben.
Fahrzeug wird aus Eile nicht auf Schäden überprüft weder von A noch von Beauftragen des Vermieters.
Person A vollendet seine Tätigkeit ohne das er das Fahrzeug beschädigt, tankt es wie vereinbart voll und gibt es zurück.
Die Beauftragte verschwindet durch eine Hintertür und lässt Person A ewig stehen, kommt zurüch und behauptet das Person A das Fahrzeug beschädigt hat.
Person A bestreitet dies.
Die Beauftragte der Vermieter behauptet das Auto sei gestern noch Ordnungsgemäß gewesen und der Vermieter selbst hätte es auch geprüft.
Im Vertrag sind eine Pauschale Sicherungssumme von 512€ vereinbart, nach längerer Diskussion besteht der Beauftragte des Vermieters nicht auf diese Leistung.
Vereinbart wird ein Rückruf des Vermieters.
15 Kalendertage geschieht nichts - dann folgt eine Schadensersatzforderung eines Anwaltes des Vermieters über 512€ (nicht über 556€ wie ein Kostenvoranschlag ausweist)die innerhalb von 10 Tagen zu Zahlen seien sonst kommt es unverzüglich zur Klage.
Einen weiteren Bedarf zur außergerichtlichen Korrespondens besteht nicht, wurde dem angefügt.
Auch will der Anwalt seine Kosten von mir erstattet (81€). Allerdings schreibt er: „bitte Überweisen Sie den Gesamtbetrag innerhalb von 10 Tagen auf mein Konto“
Meine Frage:
Wie soll Person A sich verhalten ? Widerspruch einlegen oder direkt zum Anwalt?
Welche Chancen hat der Vermieter des Lieferwagens, ohne Übergabeprotokoll nur Aussage gegen Aussage, den Schadensersatzanschpruch einzufordern??
Danke für Eure Antworten.