Ungerechtfertigter Schadensersatzanspruch

Hallo zusammen ich hätte eine Frage!

Person A und Begleiter mieten sich einen Lieferwagen bekommen bei Abholung Schlüssel in die Hand und einen Vertrag zum unterschreiben.
Fahrzeug wird aus Eile nicht auf Schäden überprüft weder von A noch von Beauftragen des Vermieters.
Person A vollendet seine Tätigkeit ohne das er das Fahrzeug beschädigt, tankt es wie vereinbart voll und gibt es zurück.

Die Beauftragte verschwindet durch eine Hintertür und lässt Person A ewig stehen, kommt zurüch und behauptet das Person A das Fahrzeug beschädigt hat.
Person A bestreitet dies.
Die Beauftragte der Vermieter behauptet das Auto sei gestern noch Ordnungsgemäß gewesen und der Vermieter selbst hätte es auch geprüft.

Im Vertrag sind eine Pauschale Sicherungssumme von 512€ vereinbart, nach längerer Diskussion besteht der Beauftragte des Vermieters nicht auf diese Leistung.
Vereinbart wird ein Rückruf des Vermieters.
15 Kalendertage geschieht nichts - dann folgt eine Schadensersatzforderung eines Anwaltes des Vermieters über 512€ (nicht über 556€ wie ein Kostenvoranschlag ausweist)die innerhalb von 10 Tagen zu Zahlen seien sonst kommt es unverzüglich zur Klage.
Einen weiteren Bedarf zur außergerichtlichen Korrespondens besteht nicht, wurde dem angefügt.

Auch will der Anwalt seine Kosten von mir erstattet (81€). Allerdings schreibt er: „bitte Überweisen Sie den Gesamtbetrag innerhalb von 10 Tagen auf mein Konto“

Meine Frage:
Wie soll Person A sich verhalten ? Widerspruch einlegen oder direkt zum Anwalt?

Welche Chancen hat der Vermieter des Lieferwagens, ohne Übergabeprotokoll nur Aussage gegen Aussage, den Schadensersatzanschpruch einzufordern??

Danke für Eure Antworten.

Hallo zusammen ich hätte eine Frage!

Hallo!

Person A und Begleiter mieten sich einen Lieferwagen bekommen
bei Abholung Schlüssel in die Hand und einen Vertrag zum
unterschreiben.
Fahrzeug wird aus Eile nicht auf Schäden überprüft weder von A
noch von Beauftragen des Vermieters.

Tja, dumm gelaufen. Die 2-3 min sollte man sich immer nehmen, wenn ein Fahrzeug übernommen wird. Egal, ob vom geschäftlichen Vermieter oder von Bekannten. Wurde der Vertrag (u damit vermutlich die schadensfreie) Abnahme unterschrieben?

Person A vollendet seine Tätigkeit ohne das er das Fahrzeug
beschädigt, tankt es wie vereinbart voll und gibt es zurück.
Die Beauftragte verschwindet durch eine Hintertür und lässt
Person A ewig stehen, kommt zurüch und behauptet das Person A
das Fahrzeug beschädigt hat.

Da hammer das Problem.

Person A bestreitet dies.

Klar.

Die Beauftragte der Vermieter behauptet das Auto sei gestern
noch Ordnungsgemäß gewesen und der Vermieter selbst hätte es
auch geprüft.

Ja, und warum hat Person A das dann nicht bei Übernahme gemacht?

Im Vertrag sind eine Pauschale Sicherungssumme von 512€
vereinbart, nach längerer Diskussion besteht der Beauftragte
des Vermieters nicht auf diese Leistung.
Vereinbart wird ein Rückruf des Vermieters.
15 Kalendertage geschieht nichts - dann folgt eine
Schadensersatzforderung eines Anwaltes des Vermieters über
512€ (nicht über 556€ wie ein Kostenvoranschlag ausweist)die
innerhalb von 10 Tagen zu Zahlen seien sonst kommt es
unverzüglich zur Klage.
Einen weiteren Bedarf zur außergerichtlichen Korrespondens
besteht nicht, wurde dem angefügt.

Tja, da hat sich wohl jemand ordentlich über den Nippel ziehen lassen…

Auch will der Anwalt seine Kosten von mir erstattet (81€).
Allerdings schreibt er: „bitte Überweisen Sie den Gesamtbetrag
innerhalb von 10 Tagen auf mein Konto“

Klar. Er ist der Bevollmächtigte, über den alles abgewickelt wird.

Meine Frage:
Wie soll Person A sich verhalten ? Widerspruch einlegen oder
direkt zum Anwalt?

Direkt zum Anwalt, aber der wird auch sagen „Shit happens“, da das Fahrzeuig lt Übernahmeprotokoll am Vortag schadensfrei war. Evtl lässt sich noch was machen, wenn es dunkel oder zumindest dämmerig war. Aber dass sollte mit dem Anwalt in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

Welche Chancen hat der Vermieter des Lieferwagens, ohne
Übergabeprotokoll nur Aussage gegen Aussage, den
Schadensersatzanschpruch einzufordern??

Aussage gegen Aussage, im Zweifel für den Angeklagten.

Danke für Eure Antworten.

Ich weiss nicht, wie weit ich mich jetz ausm Fenster lehne, aber ich hab einfach mal „meinen Senf“ dazugegeben.

Gruss

Mutschy,
der sich die Vermietung u das Fahrzeug seeehr genau anschaut, bevor er mietet, wenn er mietet.

Hallo,

hast du einen Zeugen, dass der Schaden bereits da war? oder jemand, der mitgefahren ist und bezeugen kann, dass der Schaden nicht durch dich entstanden ist?

Sieht man dem Schaden evtl an, dass er schon älter ist? (Rostbildung, Ausbesserungen, Dreckschicht)

Hast du bei der Anmietung unterschrieben, dass der Wagen ohne Schaden ist? (Das wäre dann ja schon grob fahrlässig)

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ein Zeuge war mit dabei - er würde auch bezeugen das wir keinen Unfall hatten.

Allerdings haben wir durch Termindruck beide das Auto nicht kontrolliert…er stieg auf der Seite ein an der der Schaden ist.

Das Fahrzeug war auch in der nähe einer LKW Laderampe abgestellt.

Ob der Schden alt oder neu ist kann ich nicht sagen - Rost war keiner da…

Wetter war beschissen es war zu der Zeit (Anfang) März wo es so stark geschneit hat bei uns in Süddeutschland…

Ob in dem Vertrag stabd das die Mietsache iO war kann ich nicht sagen da ich die durchschrift nicht mehr habe…(dummer Fehler ich weiß)…

Danke für eure schnellen Antworten…