VOB - Verjährung bei Bauwerken
Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Mär 2006
Wenn ein Handwerker in seinem Angebot die VOB vereinbart (Gewährleistung 4 Jahre für Bauwerke) und einen Vertrag gem. dieses Anbebotes mit einem Verbraucher abschließt (BGB Jahre 5 Gewährleistung für Bauwerke) - was hat dann Gültigkeit?
Was ist unter Bauwerk gem. BGB zu verstehen?
Beispiel Tor:
- Es wird ein Tor beschafft mit Elektroantrieb.
Richti?
Tor + Einbau 5 Jahre (da Bauwerk) - Elektromotor 2 Jahre (da Zusatzbauteil)?
Danke für die Hilfe!
mfg
josch
