An alle die sich mit Arbeitsrecht auskennen, ich habe folgende Frage:
Wenn ich fristgerecht 4 Wochen im voraus kündige (als Angestellter, 2 Jahre im Betrieb) und mir stehen für das Jahr noch 20 Tage, also die 4 Wochen, Urlaub zu ( 9/12 von 30 Tagen minus bereits genommenen Tagen.
Kann mein Arbeitgeber mich zwingen arbeiten zu kommen, und den Urlaub ausbezahlen, obwohl ich den Urlaub nehmen möchte?
ein Arbeitgeber ist grundsätzlich gehalten, den Erholungsurlaub zu gewähren, da die bezahlte Freizeit Vorrang hat gegenüber einer Urlaubsabgeltung. Nur aus den Gründen des § 7, Abs1, S. 1
Bundesurlaubsgesetz kann der Urlaub versagt werden. Das sind dringende betriebliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen.