Hi…
Im Brett „CB- und Amateurfunk“ kommen in schöner Regelmäßigkeit Fragen zum Thema „Abhören von BOS-Funk“, also zB Polizeifunk.
Das TKG sagt zum Thema sinngemäß: „Wer solche Aussendungen empfängt, darf Dritten weder den Inhalt noch die Tatsache des Empfangs mitteilen“.
Wie ist es nun, wenn jemand verdächtigt wird, BOS-Funk abgehört zu haben?
Ersteinmal steht nicht ausdrücklich im Gesetz, daß der Empfang selbst strafbar ist - wenn der Verdächtigte also niemandem davon erzählt hat, kann man ihm eigentlich nichts, oder?
(Ein typischer Fall ist, daß die Polizei, meinetwegen bei einer Durchsuchung aus einem anderen Grund, einen Empfänger vorfindet, der auf eine BOS-Frequenz eingestellt ist).
Wenn nun der Verdächtige von Polizei/Staatsanwalt/Richter - oder, auch interessant, seinem eigenen Anwalt - gefragt wird, ob er BOS-Funk empfangen hat, dann macht er sich eigentlich strafbar, wenn er wahrheitsgemäß „ja“ sagt.
Noch paradoxer: Was, wenn jemand behauptet, BOS-Funk empfangen zu haben, obwohl er es nicht getan hat?
genumi
Hi,
Das TKG sagt zum Thema sinngemäß: „Wer solche Aussendungen
empfängt, darf Dritten weder den Inhalt noch die Tatsache des
Empfangs mitteilen“.
Wie ist es nun, wenn jemand verdächtigt wird, BOS-Funk
abgehört zu haben?
Ersteinmal steht nicht ausdrücklich im Gesetz, daß der Empfang
selbst strafbar ist -
Du irrst. Auch das Abhören ist strafbar: http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__89.html
Und die dazugehörige Strafvorschrift: http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__148.html
Wenn nun der Verdächtige von Polizei/Staatsanwalt/Richter -
oder, auch interessant, seinem eigenen Anwalt - gefragt wird,
ob er BOS-Funk empfangen hat, dann macht er sich eigentlich
strafbar, wenn er wahrheitsgemäß „ja“ sagt.
Fällt das evtl. unter den letzten Satz von §89?
Noch paradoxer: Was, wenn jemand behauptet, BOS-Funk empfangen
zu haben, obwohl er es nicht getan hat?
Wenn er es gegenüber „Hinz und Kunz“ behauptet, ist das einfach ein blöder Scherz. Gegenüber der Polizei (u.V.) käme evtl. das hier in Betracht: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__145d.html
Gruß Stefan
Hi…
Ersteinmal steht nicht ausdrücklich im Gesetz, daß der Empfang
selbst strafbar ist -
Du irrst. Auch das Abhören ist strafbar:
Ok, da hatte ich unaufmerksam gelesen. Der „versehentliche“ Empfang ist aber ok. Das erklärt die Fälle, in denen Leute Ärger bekommen haben, weil sie BOS-Frequenzen in ihren Empfängern gespeichert hatten - das kann wohl kein Versehen mehr sein.
Wenn nun der Verdächtige von Polizei/Staatsanwalt/Richter -
oder, auch interessant, seinem eigenen Anwalt - gefragt wird,
ob er BOS-Funk empfangen hat, dann macht er sich eigentlich
strafbar, wenn er wahrheitsgemäß „ja“ sagt.
Fällt das evtl. unter den letzten Satz von §89?
Nein, der bezieht sich meiner Ansicht nach nicht auf bestimmte Situationen, sondern auf Personen, für die §89 nicht gelten soll. Gemeint sind damit vermutlich Strafverfolgungsbehörden.
Noch paradoxer: Was, wenn jemand behauptet, BOS-Funk empfangen
zu haben, obwohl er es nicht getan hat?
Wenn er es gegenüber „Hinz und Kunz“ behauptet, ist das
einfach ein blöder Scherz. Gegenüber der Polizei (u.V.) käme
evtl. das hier in Betracht:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__145d.html
Das passt genau.
genumi