Gewährleistung bei gebrauchten Brautkleidkauf

Frau A. kauft ein gebrauchtes Kleid. Die Verkäuferin sichert die Fleckenlosigkeit mehrmals zu. Da die Wohnorte der Verkäuferin und Käuferin 300 km. voneinander entfernt sind, bittet die Frau eine Freundin das Kleid anzugucken und wenn in Ordnung abzuholen. Die Freundin kauft das Kleid. Liefert das Kleid dann 6 Wochen später, Frau stellt Flecken fest. Hat die Frau Recht auf die Gewährleistung?

VK gewerblich? Weitere Vereinbarungen? War Fleck bei Übergabe vorhanden? Wenn ja, kann dies bewiesen werden?
Und dann noch: FAQ:1152

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VK privat. Keine Vereinbarungen getroffen. Die Flecken hat die Käuferin entdeckt und die Freundin drauf aufmerksam gemacht. Die sieht man beim Tageslicht deutlicher als am Abend. Die Flecken sind nicht frisch. Das Kleid glänzt und schimmert etwas und die Flecken sind matt. Die Käuferin hat die zugeschickten Bilder vergrößert und hat die Flecken auf den Bildern auch feststellen können.

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Flecken sind ein Sachmangel, wenn vorher Fleckenfreiheit zugesichert wurde. Zur rechtlichen Situation siehe FAQ:1152
Käuferin muß im Zweifel beweisen können, daß Fleckenfreiheit zugesichert war, daß die Flecken bei Übergabe vorhanden waren (z.B. Fotos) und daß sie bei der üblichen Sorgfalt auch keine Kenntnis von den Flecken haben konnte (z.B. Flecken auf Fotos nur bei starker Vergrößerung erkennbar).

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