Widerspruch zahlen?
Von: , Frage gestellt am Di, 21. Mär 2006
Die Gemeinde veröffentlicht einen Bebauungsplan. Dieser liegt öffentlich aus und innerhalb einer Wochenfrist kann Widerspruch erhoben werden.
Person A ist mit dem Bebauungsplan so nicht einverstanden und legt schriftlich Widerspruch ein.
Nach Ablauf der Frist fordert die Gemeinde die Person A auf, eine Zahlung für den Widerspruch zu leisten.
Ist es zulässig, für einen Widerspruch zahlen zu müssen (unabhängig davon, ob er der Widerspruch abgelehnt wird oder nicht), wenn nicht darauf hingewiesen wird, daß Kosten entstehen können?
Viele Grüße
Martin
