Widerspruch zahlen?

Von: , Frage gestellt am Di, 21. Mär 2006

Die Gemeinde veröffentlicht einen Bebauungsplan. Dieser liegt öffentlich aus und innerhalb einer Wochenfrist kann Widerspruch erhoben werden.

Person A ist mit dem Bebauungsplan so nicht einverstanden und legt schriftlich Widerspruch ein.

Nach Ablauf der Frist fordert die Gemeinde die Person A auf, eine Zahlung für den Widerspruch zu leisten.

Ist es zulässig, für einen Widerspruch zahlen zu müssen (unabhängig davon, ob er der Widerspruch abgelehnt wird oder nicht), wenn nicht darauf hingewiesen wird, daß Kosten entstehen können?

Viele Grüße
Martin

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Minuten 0 hilfreich
    Re: Widerspruch zahlen?

    Hallo,

    Bebauungspläne fallen nicht vom Himmel sondern durchlaufen eine Reihe von Schritten bis zur Gültigkeit. Eine davon ist typerweise die Offenlage, um Betroffenen die Gelegenheit zu geben Anregungen zu geben. Dieser Schritt ist kostenfrei.

    Irgendwann ist der Bebauungsplan dann fertig beschlossen. Wie bei jedem Verwaltungsakt ist auch dann noch ein Widerspruch bzw. in der Folge eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

    Dies kann dann kostenpflichtig sein(und ist normalerweise auch).

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Widerspruch zahlen?

      Achtung!
      Gegen einen Bebauungsplan ist gerade kein Widerspruch möglich, weil es sich gem. § 10 BauGB um eine Satzung handelt. Man muss daher ein NOrmenkontrollverfahren vor dem OVG anstrengen.

      Die Kosten für den Widerpsruch ergeben sich aus dem KAG iVm. der jeweiligen Gemeindekostensatzung. Ein Hinweis auf Kosten ist nicht notwendig.
      Dea [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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