Gewärleistungsgarantie

Guten Tag
Person A hat in einem Geschaft vor fast 2 Jahren einen camcorder gekauft. innerhalb des ersten halben Jahres mußte A das gerät als garantieleistung reparieren lassen. jetzt, zum ende garantie trat der selbe schaden an dem gerät wieder auf. Aus diesem grund ließ A das gerät wieder reparieren, als Garantieleistung. noch am selben Tag der Abholung stellte A fest, das das gerät die ersten 10 min. ordnungsgemäß funktionierte, danach stellte sich wieder der selbe fehler ein, wie bei den ersten beiden garantiereperaturen.
a ging in das geschäft und wollte den kauf rückgängig machen, da A nun 2 reperaturen erduldet hat. Die angestellte person im geschäft meinte auf grund des Alters des gerätes sei das nicht so einfach, und hat in der personalleitung nachgefragt. A wurde nochmals hinbestellt, damit sich ein techniker das gerät im haus anschaut. A hat aber gebeten schriftlich festzuhalten das er keine reperatur wünscht, sondern den kauf rückgängig machen möchte und das geld haben möchte. hat A anspruch auf das volle geld, daß er beim kauf des gerätes bezahlt hat, oder auf den Zeitwert des gerätes, oder hat er gar keinen anspruch auf geld?

Hallo.

Aus diesem grund ließ A das gerät wieder reparieren, als
Garantieleistung.

Schon konsultiert: FAQ:1152 ?

noch am selben Tag der Abholung stellte A
fest, das das gerät die ersten 10 min. ordnungsgemäß
funktionierte, danach stellte sich wieder der selbe fehler
ein, wie bei den ersten beiden garantiereperaturen.

…durch Fehler des Kunden ?

hat A anspruch auf
das volle geld, daß er beim kauf des gerätes bezahlt hat, oder
auf den Zeitwert des gerätes, oder hat er gar keinen anspruch
auf geld?

Kommt drauf an, s.oben.

Übrigens: das Wort ‚Gewährleistungsg@rantie‘ sollte man sich wohl nicht angewöhnen -> http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html
(…auch wenn es im Zusammenhang mit ebay behandelt wird)

HTH
mfg M.L.

http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

Hallo,

aber auch dieser Schreiberling sitzt einem Irrglauben auf! EU-Recht hin oder her, Richtlinien und Verordnungen sind immernoch EG-Recht, weil sie auf dem EGV basieren. Nachzulesen in Art. 249 I EGV (jetzt auch nur noch EG abgekürzt). http://europa.eu.int/eur-lex/de/treaties/dat/C_20023… Ist schon peinlich, wenn man sich an der Dummheit anderer „hochzieht“ und selber Böcke schießt!

Gruß vom

showbee

Guten abend,

aber auch dieser Schreiberling sitzt einem Irrglauben auf!
EU-Recht hin oder her, Richtlinien und Verordnungen sind
immernoch EG-Recht, weil sie auf dem EGV basieren. Nachzulesen
in Art. 249 I EGV (jetzt auch nur noch EG abgekürzt).
http://europa.eu.int/eur-lex/de/treaties/dat/C_20023…
Ist schon peinlich, wenn man sich an der Dummheit anderer
„hochzieht“ und selber Böcke schießt!

eben, und wenn der von Sachmängelhaftung spricht und dann noch behauptet, daß „Garantie (…) immer ein freiwilliges zusätzliches Versprechen eines Verkäufers“ ist, weiß man, daß da mal wieder jemand im Trüben gefischt hat:
http://www.google.de/search?hl=de&q=gew%C3%A4hrleist…
vgl.: „Übrigens: das Wort ‚Gewährleistungsg@rantie‘ sollte man sich wohl nicht angewöhnen -> http://www.knetfeder.de/kleinkariert/…

Gruß,
Christian

Hallo,

http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

EU-Recht hin oder her, Richtlinien und Verordnungen sind
immernoch EG-Recht, weil sie auf dem EGV basieren. Nachzulesen
in Art. 249 I EGV (jetzt auch nur noch EG abgekürzt).
http://europa.eu.int/eur-lex/de/treaties/dat/C_20023…

Jein, hier mal der Text:

„Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.“

Und weil die Richtlinie erst in nationales Recht umgesetzt werden muss, (die Verordnung gilt sofort) kannst Du z.B. nicht davon ausgehen, dass die Fernabsatzregelungen in Frankreich oder anderen EU-Staaten der deutschen Umsetzung gleichen.
Dazu kannst Du ja mal in älteren VuR-Ausgaben nachlesen.
Die deutsche Umsetzung galt nämlich als ausgesprochen verkäuferfreundlich.
Richtlinie und Verordnung sind eben doch zwei paar verschiedene Schuhe.
Gruß
Peter

Richtlinie und Verordnung sind eben doch zwei paar
verschiedene Schuhe.

Hallo Peter,

was willst du mir damit sagen? Das ich nicht weiss, was RL / VO für Unterschiede haben? Das weiss ich schon.

Die Wirkung der RL/VO hat aber nichts damit zu tun, von „wo“ sie kommt. RL/VO sind und bleiben EG -Recht! Die Bezeichnung als " EU -Richtlinie" ist schlicht falsch.

Zum Verständnis: EU ungleich EG
http://www.europa-digital.de/service/abc/glossarbcd…

Das ist das einzige, was ich „anprangern“ wollte. Ein Jurist sollte das wissen, der Normalbürger m.E. nicht. Aber wenn sich ein Jurist über Ebay-Normalbürger lächerlich machen will, sollte man nicht solche „Böcke schießen“. Das zeugt nicht gerade von exakter Arbeitsweise…

Gruß vom

showbee

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Hallo,

was willst du mir damit sagen? Das ich nicht weiss, was RL /
VO für Unterschiede haben? Das weiss ich schon.

davon gehe ich aus. Aber gerade weil Du hier für NICHTJURISTEN schreibst, würde ich mir doch präzisere Formulierungen von Dir wünschen.
Nebenbei: EU-Richtlinie hat sich auch in den bundesdeutschen Ministerien eingebürgert. Googel mal.
Vielleicht, weil sie im „Amtsblatt der Europäischen Union“ veröffentlicht werden?
OK, die Verordnungen auch.
nix für ungut
Peter

Ungenauer Ausdruck = ungenauer Gedankengang
Hallo!

Nebenbei: EU-Richtlinie hat sich auch in den bundesdeutschen
Ministerien eingebürgert.

Der SPIEGEL, eigentlich ein ernst zu nehmendes Magazin, kürzt das Bundesverfassungsgericht immer falsch mit BVG ab. Die Konsequenz, mit der dieser Fehler begangen wird, macht ihn ja nicht richtig.
Die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch in den Ministerien immer wieder als versicherungsfremde Leistung bezeichnet. Das liegt nur daran, dass man in Deutschland auch in den Ministerien vergessen hat, was das Wesen einer Sozialversicheurng ist. Aber deswegen wird die Familienversicherung noch lange nicht wirklich „versicherungsremd“.
Ich finde es schon angebracht und wichtig, auf solche Fehler hinzuweisen, weil sie zeigen, dass die sich äußernden Personen von den Dingen, über die sie reden, offenbar selbst keine Ahnung haben, was wiederum ein guter Ansatz ist, um den Wert bestimmter Aussagen kritisch zu hinterfragen.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Nebenbei: EU-Richtlinie hat sich auch in den bundesdeutschen
Ministerien eingebürgert.

Der Begriff hat sich selbst unter Juristen eingebürgert und trotzdem ist er falsch.

Vielleicht, weil sie im „Amtsblatt der Europäischen Union“
veröffentlicht werden?
OK, die Verordnungen auch.

Sie werden zwar im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, aber ausdrücklich als Richtlinien oder Verordnungen der EG oder Euratom. Amtsblatt der EU heißt das nur deswegen, weil darin auch Rechtsakte der EU und nicht nur der beiden EGen veröffentlicht werden.

Gruß
Tom